Hallo Frau Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 2 Monate alten Sohn und bin nicht mit dem Kindsvater verheiratet. Wir leben auch nicht zusammen. Im Falle, dass ich nicht mehr selbst in der Lage sein sollte, mich um meinen Sohn zu kümmern, geht nach meinen Erkundigungen das Sorgerecht automatisch an den Kindsvater. Eine "schwer wiegendende psychische Erkrankung" oder ähnliches beim Kindsvater kann ich leider nicht nachweisen. Falls mir nun etwas passieren sollte: Gibt es trotzdem eine Möglichkeit daß das Sorgerecht meinen Eltern zugesprochen wird? Sie sind beide unter 60 Jahre, finanziell abgesichert und haben zu dem Kind einen besseren Bezug als der Kindsvater. Kann ich irgendetwas schriftlich hinterlegen, muss ich dies beglaubigen lassen, gibt es da gewisse Vorschriften, die ich einhalten muss?? Oder habe ich bei meinem Anliegen eh keine Chance?? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus, Anna
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 13:05