Frage: selbstständigkeit und elterngeld

hallo, ich bin selsbtständig als tagesmutter tätig. krankenversichert üebr meinen mann in der familienversicherung, da der gewinn nicht sehr hoch ist. nun bin ich schwanger und möchte den job nicht aufgeben. dachte mir ich ziehe das durch, soweit es die gesundheit erlaubt und meine entsprechenden eltern das ok finden. wie ist das nun mit elterngeld? evtl. mutterschaftsgeld oder was sonst so gibt? fällt das komplett weg? bei einer fortbildung in sachen tagespflege und steuern wurde das kurz angesprochen und die kollegin meinte tagesmutter sei die einzige ausnahme wo der gewinn gar nicht herrangezogen wird. würde das heißen wir werden nur nach meinem mann berechnet? (der weiterhin arbeiten geht). oder direkt das minimum? können sie mir dazu etwas sagen? lg marion

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 20:08



Antwort auf: selbstständigkeit und elterngeld

Hallo, MG: wenn, dann die Einmalzahlung, siehe www.bundesversicherungsamt.de EG: Jeder Verdienst wird angerechnet. Die Berechnung erfolgt so: Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen" besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt. Durch diese Regelung bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt. Berechnungsformel: 67 + (1.000 - Ihr "Netto-Einkommen") / 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung. Beispiel A (800 Euro "Netto-Einkommen"): 1. Schritt: 1.000 - 800 = 200 2. Schritt: 200 / 20 = 10 3.Schritt: 67 + 10 =77 Beispiel B (400 Euro "Netto-Einkommen"): 1. Schritt: 1.000 - 400 = 600 2. Schritt: 600 / 20 = 30 3.Schritt: 67 + 30 =97 Ergebnis: Sie bekommen 77 % (Beispiel A) bzw. 97 % (Beispiel B) Ihres "Netto-Einkommens" als Elterngeld ausbezahlt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2008



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