Frage:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
Hallo!
Ich habe unwissentlich meiner zu diesem Zeitpunkt sehr frühen Schwangerschaft, meinen aktuellen Job fristgerecht zum 30.04. gekündigt. Grund meiner Kündigung ist ein Wohnortswechsel meines Lebenspartners, mit dem ich aktuell einen gemeinsamen Haushalt führe. Zum Zeitpunkt einer potenziellen Neuanstellung ab Mai wäre ich in der 17 SSW. Prinzipiell stehen meine Chancen auf eine Neuanstellung während der Schwangerschaft eher schlecht vermute ich, da ich im Krankenhaus arbeite und aufgrund eines negativen CMV-Status nur eingeschränkt einsetzbar bin. Ebenso würde ich ja für Nacht- und Wochenendarbeit ausfallen. Bis zum einsetzen von Elterngeld ab Oktober, würde ich vermutlich nach einer Sperrfrist höchstens ALG I erhalten. Das Elterngeld fiele dementsprechend knapp aus, wenn es auf Grundlage der Monate ohne Einkommen (Sperrfrist) und der Monate mit ALG I berechnet werden würde. Zuvor bzw. aktuell verdiene ich deutlich mehr.
Gibt es einen alternativen Weg oder einen Schutz für Schwangere in Monaten ohne Einkommen? Würde eine Krankschreibung, die ich von meiner Gynäkologin als Risikoschwangerschaft erhalten könnte, etwas ändern? Wäre im Falle einer Krankschreibung im Zeitraum der zukünftigen Arbeitslosigkeit die Krankenkasse zuständig und woran würde sich dann der finanzielle Betrag orientieren?
Ich hoffe ich habe das “Problem“ verständlich formuliert und freue mich über Rückmeldungen und Erfahrungen. Vielen Dank!
von
Sine
am 05.03.2019, 17:19
Antwort auf:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
Hallo,
eine Krankschreibung erhält man, wenn man krank ist, nicht, weil es einem gerade finanziell in den Kram passt. Dies könnte unter Umständen den Straftatbestand des Betruges erfüllen.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2019
Antwort auf:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
hi,
deine einzige Chance auf mehr EG ist mbMn wirklich, dass du ab Mai wieder arbeiten gehst, geht ja auch fachfremd.
Geld ohne zu arbeiten bekommst du nicht außer ALG I.
Wenn dir das EG nach der Geburt nicht reicht ist der Vater des Kindes dann finanziell für dich in der Pflicht.
floe
von
la-floe
am 05.03.2019, 17:31
Antwort auf:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
Hallo,
Ich kann mir vorstellen, dass du keine Sperrfrist bekommst, wenn die Kündigung wegen Umzug ist, gerade da du ja auch schwanger bist. Red mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Elterngeld kannst du nur erhöhen, wenn du tatsächlich arbeitest. Auch wenn die neue Tätigkeit nicht deiner Ausbildung entspricht.
LG luvi
von
luvi
am 05.03.2019, 17:39
Antwort auf:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
Es ist noch Zeit, bewirb Dich am neuen Wohnort.
So hattest Du es doch mit Sicherheit eh geplant?
Du hast das Recht die Schwangerschaft zu verschweigen. Dir dann ungefährliche Tätigkeiten zuzuweisen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Würde ich mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. Ein Krankenhaus verkraftet es, ist ja kein 3-Mann-Betrieb ;-)
von
HeyDu!
am 05.03.2019, 17:58
Antwort auf:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
Nein, deine einzige Chance ist die Schwangerschaft geheim zu halten bis zu einen neuen Vertrag unterschrieben hast. AU oder BV über Vertragsende hinaus würde sich beides für dich negativ auswirken.
Also bewerben, schweigen und hoffen. Wenn es frisch ist, hast du doch gute Chancen das erst einmal zu verheimlichen. Erst recht wenn man dich nicht kennt.
Alternativ wenn du nichts findest, heiraten. Sofern dein Freund als Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist. Dann hast du wenigstens kein Problem wegen Krankenversicherung. Ob Sperre wegen Eigenkündigung liegt am Berater. Das wäre mir zu unsicher darauf zu hoffen das es keine gibt. Und wenn Sperre, dann keine Krankenversicherung außer du versicherst du selbst.
Bei der Höhe des EG hätte AU oder ALG1 für dich keinen unterschied, in beiden Fällen würde es mit 0 € berechnet werden. bei einem BV über deinen Vertrag hinaus hättest du zudem mit ziemlicher Sicherheit das Problem das weder KK noch Amt sich für dich zuständig fühlen würden, heißt du bekämst gar nichts.
Doofe gelaufen aber wie ich schrieb, außer bewerben und hoffen kann ich dir da echt nichts besseres raten. Welcher Job ist egal, Hauptsache du hast einen. ist auch wichtig wegen EZ, denn ohne AG hast du keinen Anspruch auf EZ. Ich würde mich also auf alles bewerben was irgendwie geht und darauf sch... was danach kommt. In der EZ kann man sich dann immer noch nach dem Traumjob umschauen.
von
Felica
am 05.03.2019, 19:04
Antwort auf:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
Was du natürlich auch noch versuchen könntest: Mit deinem aktuellen Arbeitgeber reden, ob du die Kündigung zurückziehen kannst bzw. ihr euch auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren Zeitpunkt einigen könnt (zB erst kurz vor Beginn des Mutterschutzes). Es soll ja auch Arbeitgeber/Personalleiter geben, die sozial eingestellt sind, vor allem in so einer Ausnahmesituation. Kommt sicher auch drauf an, wie lange du schon dort arbeitest und evtl was für eine Art Krankenhaus es ist (kommunal/kirchlich/privat)...
Und diese Option macht natürlich nur dann Sinn, wenn du auch bereit wärst, bis zum Ende des Vertrags bzw bis zum Mutterschutz (im Rahmen dessen, was du halt mutterschutzrechtlich darfst) zu arbeiten, also eben auch am aktuellen Wohnort zu bleiben und erst im Mutterschutz deinem Lebensgefährten hinterherzuziehen...
von
Rotkehlchen
am 05.03.2019, 19:23
Antwort auf:
Selbstständige Kündigung in der Frühschwangerschaft
Mal eine Frage in die Runde, inspiriert von der Frage weiter oben von EmiliosMama: Was wäre denn, wenn die TE noch schnell irgendeine selbstständige Tätigkeit aufnimmt? Das würde doch dazu führen, dass als Bemessungszeitraum das Kalenderjahr 2018 gilt, in dem sie vermutlich durchgehend gearbeitet hat, oder?! Also könnte man ihr das noch raten zur Elterngeldoptimierung?!
von
Rotkehlchen
am 07.03.2019, 10:50