Hallo Frau Bader,
Ich zahle für meinen ältesten, 17-jährigen Sohn, der ausbildungsbedingt beim Vater wohnt, Unterhalt, der Mangelfallberechnet wurde. Nun bin ich aktuell schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen. Setzt dies meinen Selbstbehalt auf 880 Euro herab? Wie hoch ist mein Selbstbehalt im Mutterschutz? Erhöht er sich schwangerschaftsbedingt?
Viele Grüße
von
-Pippilotta-
am 23.06.2019, 22:12
Antwort auf:
Selbstbehalt im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
Hallo,
im Beschäftigungsverbot bekommen Sie Ihren ganz normalen Lohn. Deshalb müssen Sie auch weiter den ausgerichteten Unterhalt bezahlen.
Ob Sie in der Elternzeit keinen Unterhalt mehr bezahlen müssen, kommt auf die Situation an. Da ist entscheidend, ob der Vater des neuen Kindes mehr verdient als sie oder ob es insgesamt sinnvoll ist, dass Sie, nicht der Kindesvater, in Elternzeit gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2019
Antwort auf:
Selbstbehalt im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
Nein, solange Du nicht in Elternzeit bist bleibt alles so wie immer.
Danach muss man sehen. Der Vater des neuen Kindes ist Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn Du Elternzeit nimmst.
Damit wäre dann der normale Unterhalt auch sicher.
Kind 2 wäre dann auf Dein Bemühen hin zu berücksichtigen, aber das musst Du nach der Geburt über einen Anwalt klären lassen.
von
Sternenschnuppe
am 23.06.2019, 22:31