Hallo,und zwar ich bin Zahnarzthelferin und habe vor 1 Jahr a kind bekommen und bin jetzt noch ein weiteres Jahr in Elternzeit (Sept 2019). Wie würde es den verkaufen wenn ich in der Elternzeit schwanger werde würde? Ich hab gehört man sollte die Elternzeit dann unterbrechen und in mein Beruf am Behandlungsstuhl darf ich nicht arbeiten da würde ich in Beschäftigungsverbot bekommen so war er beim ersten kind so wie wäre es den.beim.zweiten auch so?und würde sich was ändern wenn ich davor auf Mini job basis wieder gehen würde?
Vielen Dank
von
T.k.
am 21.09.2018, 11:50
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
es ist nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um dann in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Sie können die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden um dann wieder volles Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2018
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Nein, du darfst deine alte Elternzeit nicht beenden, um dann in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Du musst die alte Elternzeit solange weiterlaufen lassen, bis der neue Mutterschutz beginnt (6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin).
Erst dann darfst du die Elternzeit beenden und bekommst von Krankenkasse und Arbeitgeber wieder Mutterschaftsgeld und -zuschuss.
Wenn du einen Minijob in Elternzeit hast bekommst du das Beschäftigungsverbot maximal für den Minijob, aber nicht (auch) für deine alte Stelle.
von
Dojii
am 21.09.2018, 11:55