Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Befinde mich noch in Elternzeit bis 22.10.2015. Hatte bei der ersten SS Beschäftigungsverbot ab der 7. Woche. Nun arbeite ich seit 1.02. bei einem anderen AG auf Minijob Basis (ca. 350€). Möchte nun schwanger werden. Würde dann Elternzeit vorzeitig beenden und wieder BV erhalten. Wie verhält es sich mit dem Minijob? Ändert dieser mein BV-Geld? Ich bin in einem Krankenhaus fest angestellt und habe vor Kind 1 Vollzeit gearbeitet. Muss ich den Minijob kündigen wenn ich BV vom Hauptarbeitgeber habe? Was zählt dann für die Elterngeld-Berechnung? BV-Geld oder Minijob Gehalt? Oder beides? Wird der Minijob überhaupt angerechnet? Ich arbeite +/- 25 Stunden im Monat. Wäre sehr dankbar fur eine verbindliche Antwort. Vielen Dank.
von honey2015 am 18.03.2016, 14:35