Hallo Frau Bader, wie ist es eigentlich, wenn man als Arbeitslose (mit ALGI-Anspruch) schwanger ist? Mein Anspruch für ALG1 beginnt am 01.04.2006 bis 30.03.2007. 1. Kriegt man denn noch ALG wenn man schwanger wird - wie lange (bis zu welchem SS-Monat) ist man denn als Schwangere im Sinne vom Arb.amt für den Arb.markt verfügbar? 2. Bekommt man wenigstens Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse - also die 13 Euro/Tag? 3. Wann muss/soll man spätestens/frühestens die Schwangerschaft dem Arbeitsamt melden? Wenn man irgendwo angestellt ist, meldet man die SS ja auch nicht sofort, sondern erst wenn sie etwas sicherer ist, evtl. erst im 3. SSMonat. Kann ich das auch machen, um wenigstens etwas vom ALG zu "retten"? 4. Kann ich nach der Geburt z.B. 2 Jahre Elternzeit ankündigen und mich danach, wenn ich keine Arbeit habe, wieder arbeitslos melden und meinen restlichen durch Schwangerschaft versagten ALG-Anspruch nachholen? Da ich kein Vertrauen mehr in meine mütterunfreundliche/unkompetente/unerreichbare Arbeitsagentur habe, möchte ich mich lieber vorher absichern, bevor ich denen etwas sage, das nachher zu meinem Nachteil umgedreht werden kann. Danke für Ihre Mühe! LG Lissy
Mitglied inaktiv - 03.03.2006, 02:04