Frage: Schwanger vor Arbeitsantritt

Hallo. Ich bin aktuell in elternzeit. Bis zum 10.01. Ich habe bei meiner Arbeitsstelle einen unbefristeten Vertrag und würde regulär am 11.01. wieder anfangen zu arbeiten. Wir planen allerdings ein weiteres Kind zu kriegen. Meine Frage ist jetzt, was passiert wenn ich vor meinem arbeitsantritt wieder schwanger wäre. Da man bei uns sofort im Beschäftigungsverbot ist wenn man schwanger ist, würde ich bis zum nächsten Mutterschutz garnicht arbeiten. Bin ich finanziell trotzdem abgesichert, oder gibt es da irgendwelche Sonderregelungen? Meine Angst ist, dass ich kein Geld bekomme bis zur nächsten elternzeit. Ich hoffe man kann mich verstehen :)

von Lupus409 am 19.08.2018, 20:45



Antwort auf: Schwanger vor Arbeitsantritt

Hallo, Sie können ab dem ersten Tag der Beschäftigung ein Beschäftigungsverbot erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: Schwanger vor Arbeitsantritt

Es gibt neue Regelungen bezüglich BV, also muss da dann WENN der Fall eintritt eh noch einmal neu geschaut werden. Bis zum 11.1. kannst du kein BV kriegen und danach wird man sehen. Bekommst du ein BV, bekommst du - sofern dein Kind betreut ist und du überhaupt vertragsgemäß arbeiten könntest - auch dein Gehalt. Sonst gehst du regulär arbeiten. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.08.2018, 20:48



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