Schwanger und getrennt - Namen/ Standesamt - reicht meine Unterschrift?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und getrennt - Namen/ Standesamt - reicht meine Unterschrift?

Hallo, ich bin schwanger und mein Mann und ich haben uns getrennt. Nun wollte ich sie fragen wenn ich entbinde da musste mein Mann mit unteschreiben als es um den Namen ging da es vom KH zum Standesamt ging. Jetzt da wir getrennt sind, haben aber noch kein Anwalt eingeschaltet, wollte ich sie fragen was ich machen muß damit meine alleinige Unterschrift genügt. Kann es Probleme geben wenn er mit den Namen für Baby nicht zufrieden ist und wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 04.06.2009, 12:24



Antwort auf: Schwanger und getrennt - Namen/ Standesamt - reicht meine Unterschrift?

Hallo, da Sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben, muss er zustimmen. Wenn er der KV ist, muss ihm auch der Name passen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2009



Antwort auf: Schwanger und getrennt - Namen/ Standesamt - reicht meine Unterschrift?

Ich habe so ein ähnliches Problem, nur das mein Mann und ich schon länger getrennt sind und die Scheidung läuft, jedoch entbinde ich diesen Monat noch ein Baby, welches von meinem neuen Lebensgefährten ist, aber auf dem Papier ist leider mein Noch Ehemann der Vater bis die Scheidung durch ist. Hab nun folgenden Tipp bekommen- ich zitiere: "einstweilige Verfügung! Ich hatte das problem auch beinah - der Kindesvater hatte eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, der Ehemann wollte auch vermeiden, daß das Kind seinen Namen bekommt. Hat dann - weiß nicht, wie es genau heißt - eine "Vaterschaftsabtretung" unterschrieben beim JA. Ergo: Es geht! sonst würde er ja zahlen müssen und das will er ja dann am Ende auch nicht... Tut er´s - warum auch immer - nicht, würd ich bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, die besagt, daß du für dieses Kind solange das alleinige Sorgerecht (oder zumindest eben die Entscheidungsgewalt) hast, solange die scheidung nicht ausgesprochen ist. Dürfte ansich kein Problem sein... Heißt aber eben: Anwalt, Kosten, Gericht... solche Sachen kann man ja aber aus dem laufenden Verfahren auslösen und getrennt als Eil-entscheidung behandeln lassen..." Vllt kannst Du per Anwalt dasselbe versuchen (also das du das alleinige Sorgerecht oder Entscheidungsgewalt bekommst)! Hab morgen Nachmittag nen Termin beim Rechtsanwalt, dann erfahre ich auch genaueres was zu den Angaben oben möglich ist. Lg,

Mitglied inaktiv - 04.06.2009, 12:50



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