schwanger, kündigungsschutz auch in Probezeit ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwanger, kündigungsschutz auch in Probezeit ?

Hallo Frau Bader ich habe sozialpädagogik studiert und nun nach abschluss werde ich ein sogenanntes berufspraktikum machen, es ist ein befristeter vertrag der über 1,5 jahre geht ( mit 3 monate probezeit) jetzt bin ich schwanger ( hab in 2 wochen einen termin zur bestätigung , weil noch sehr früh jetzt) und habe angst, dass mich mein arbeitgeber kündigen wird .... weil ich ja noch in probezeit wäre- oder gilt auch für mich dann das mutterschutzgesetz? da darf mir dann gar nicht gekündigt werden, egal ob mit oder ohne grund ? nach der geburt wäre ich VERTRAGLICH sogar noch knapp 1 jahr angestellt , was passiert wenn ich 2 monate nach der geburt nicht arbeiten möchte und länger bei meinen KIndern bleiben möchte ? Herzliche Grüsse

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 17:33



Antwort auf: schwanger, kündigungsschutz auch in Probezeit ?

Hallo, Sie haben auch in der Probezeit Kündigugsschutz. Wenn Sie nach der Geburt zu Hause bleiben,läuft der Vertrag trotzdem aus iebeL Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2010



Antwort auf: schwanger, kündigungsschutz auch in Probezeit ?

Hallo Du hast vollen Kündigungsschutz die 1,5 Jahre. Elternzeit kannst Du dann bis zum Ende des Vertrages nehmen. Oder eben wieder anfangen nach den 8 Wochen, wenn Du das denn willst, Alles Gute für die Schwangerschaft

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 18:09



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