Hallo Frau Bader ich habe sozialpädagogik studiert und nun nach abschluss werde ich ein sogenanntes berufspraktikum machen, es ist ein befristeter vertrag der über 1,5 jahre geht ( mit 3 monate probezeit) jetzt bin ich schwanger ( hab in 2 wochen einen termin zur bestätigung , weil noch sehr früh jetzt) und habe angst, dass mich mein arbeitgeber kündigen wird .... weil ich ja noch in probezeit wäre- oder gilt auch für mich dann das mutterschutzgesetz? da darf mir dann gar nicht gekündigt werden, egal ob mit oder ohne grund ? nach der geburt wäre ich VERTRAGLICH sogar noch knapp 1 jahr angestellt , was passiert wenn ich 2 monate nach der geburt nicht arbeiten möchte und länger bei meinen KIndern bleiben möchte ? Herzliche Grüsse
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 17:33