Frage: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Liebe Frau Bader, es ist wohl etwas komplizierter, ich hoffe, Sie können mir etwas Gewissheit geben. Ich bin schwanger in der 13. Woche. Mit dem KV aber getrennt, schon bevor klar war, dass ich schwanger bin. Wir hatten jetzt auch keinen Kontakt, jedoch habe ich ihm immer die Ultraschallbilder etc geschickt. Folgendes "Problem" nun. Wir hatten eine unglaubliche Beziehung, die nur aus lügen bestand. Sein Alter, Beruf, Kredite, Schulden. Immer wieder neue Lügen. Öfter hat er mir aufgelauert, wenn wir getrennt waren, mich feste angefasst, mich fertig gemacht oder stundenlang geklingelt. Das hat nichts mit dem Kind zu tun, aber wir sind völlig im Streit. Das Kind möchte ich ihm auf keinen Fall verbieten, habe ihm angeboten für das Kind normal miteinander umzugehen, damit er auch was von der Schwangerschaft mitbekommen, aber das nach allem was war keine Beziehung mehr in Frage kommt. Das versteht er nicht, sagt, dass er das gemeinsame Sorgerecht möchte und das er das Baby auch ohne meinen Beisein sehen wird. Möchte aber einen Vaterschaftstest, daher seine Vaterschaft so nicht einfach anerkennt. Frage: wird er das Säugling einfach so mitbekommen? Seine Aussage "mit dir muss ich nicht klar kommen sondern nur mit dem Kind". Aber was hat das noch mit dem Kindeswohl zu tun? Besser doch, kommen wir auch ganz normal miteinander zurecht. Wird es denn so einfach sein, dass er das Baby bekommt? Er kann es ja jederzeit sehen, aber zu Anfang doch in meinem Beisein, oder? Mit freundlichen Grüßen

von L_L2016 am 07.06.2016, 22:39



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Hallo, er wird Anspruch auf gem. Soregerecht und Umgangsrecht haben - die Ausgestaltung regelt man am besten über das JA Und ja, er kann das Kind am Anfang bereits für kurze Zeit (Stillen) alleine mitbekommen. Er ist der Vater Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2016



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Er hat jetzt auch kein einziges Mal nach dem Baby gefragt. Lediglich immer wieder ausgerastet, wenn ich ihm klipp und klar gesagt habe, dass keine Beziehung mehr in frage kommt. Habe das Gefühl ihm geht es nur um mich, mir Angst machen wollen etc. ich hätte nicht mal einen Anwalt eingeschaltet, aber er schrieb heute morgen, er sei schon mit Jugendamt und Anwalt in Kontakt und ich müsse ihm das Baby sofort mitgeben, dass er es alleine sieht. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da er nicht mal die Vaterschaft ohne Test anerkennt?! Ich stelle mich ja nicht mal quer, er soll natürlich sein Kind sehen? Aber muss ich mir so drohen lassen jetzt mit Anwalt etc? Sorry, habe einfach nur Angst und bin ratlos.

von L_L2016 am 07.06.2016, 22:44



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Hey erstmal du bist die Mutter ihr seit nicht verheiratet gewesen?! Dann ist das alleinige sorgerecht sowieso bei dir!Wenn du zustimmst, erst dann kann er re bekommen oder er klagt es irgendwann ein.An deiner Stelle brich den Kontakt erstmal ab und lass es und ohne ein Wort zu sagen gehe sofort zum Jugendamt und erkundige dich dann stehst du schon mal besser da wenn er nicht schon da war und lügen Erz hat.Du bist die Mutter und er darf es erst nehmen oder sehen oder zb über das Wochenende nehmen wenn das Kind alt genug isg ich meine das war so ab 4 Jahre wenn es selbst entscheiden kann.Am Anfang Wird er das Kind höchsten alle 2 Wochen für ein paar Stunden sehen. Gehe schnellst möglich zum Ja. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 07.06.2016, 23:04



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Vielen Dank schon mal! Das beruhigt etwas. Nein, nicht verheiratet etc. Kontakt breche ich auf jeden Fall ab, bzw habe ich und Donnerstag habe ich schon einen Termin beim Anwalt und am 30. beim Jugendamt. Möchte auch ihm auch keinesfalls den Umgang verbieten, aber wenn er jetzt nicht mal bereit ist, normal zu kommunizieren und wegen einigen Vorkommnissen bin ich ehrlich, vertrau ich ihm kein Neugeborenes Baby an, ohne mein Beisein.. Vielen Dank schon mal!!! Wünsche Ihnen auch alles Gute!

von L_L2016 am 07.06.2016, 23:09



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Wie meine Vorposterin schon schrieb, würde ich auch umgehend den Kontakt erst einmal abbrechen. Du bist in der 13. Woche bis zur Geburt kann noch viel passieren und wenn du dich rar machst verliert er vielleicht auch das Interesse an dir. Kein Anwalt und kein Jugendamt der Welt wird ihm das erzählt haben was er dir geschrieben hat. Denn um überhaupt ein Umgangsrecht zu haben muss er erst mal die Vaterschaft anerkennen und die zweifelt er ja derzeit an. Für das gemeinsame Sorgerecht gilt das Gleiche. Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Sorgerecht. Hat er die Vaterschaft anerkannt kann er das geteilte Sorgerecht einklagen und hat auch ein Umgangsrecht, was bei einem Säugling aber sicher keine Übernachtung sein wird, vor allem wenn du noch stillst. Dann werden eher ein paar Stunden alle 2 Wochen ausgemacht. Melde dich einfach beim Jugendamt, schildere deine Situation dann sind die schon mal vorinformiert, ich glaube nämlich nicht dass er dort war und auch nicht dass er beim Anwalt war. Alles Gute und genieß deine Schwangerschaft.

von Julisa am 08.06.2016, 13:19



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Vielen, vielen Dank! Ja, morgen bin ich beim Anwalt. Ich bin auf keinen Fall jemand, der das Kind verbieten würde und ich habe ihm mehrmals die letzten Wochen gesagt, dass wir normal miteinander umgehen können, gerne, fürs Kind, damit er meinetwegen auch was von der Schwangerschaft mitbekommt. Aber sobald ich ihm gesagt habe, dass eine Beziehung auf keinen Fall mehr in Frage kommt, rastete er völlig aus. Jedes Mal. Meine Familie meint auch, dass er mir jetzt Angst machen möchte, damit ich vielleicht klein werde und aus dem Grund zu ihm zurück gehe. Ich glaube nämlich fast, dass wie du schon gesagt hattest, wenn ich mich rar mache, er gar kein Interesse mehr hat. Vielen Dank!!!!!

von L_L2016 am 08.06.2016, 15:28



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Ja klar damit du vllt zu ihm zurück gehst ihm das Sorgerecht teilst und dann trennt er sich... So Menschen gibt es.... Wünsche dir alles gute :)

Mitglied inaktiv - 08.06.2016, 16:23



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Hallo, auch von mir: Er muss erst mal "Vater" werden bevor irgendwas weitergeht... Also: konzentriere Dich erst Mal auf die Schwangerschaft, bekomme in Ruhe Dein Kind. Und dann sieh, ob er aus den Puschen kommt. Hunde die bellen beißen meist nicht. Die kommenden 6 Monate ist erst Mal Ruhe :-) LG D

von desireekk am 08.06.2016, 19:20



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Danke!!! Ich war noch nie in meinem Leben in so einem Forum, aber die Schwangerschaft ändert echt alles in einen Menschen und man hat plötzlich Gefühle, die dir manchmal das Gefühl geben zu platzen, positiv!!! Und eure Worte beruhigen einfach und ihr habt ja Recht, ich sollte einfach die Schwangerschaft genießen. Morgen abwarten, damit man dennoch weiß, was auf einen zukommen wird eventuell. Wünsche Euch werdenden und nicht werdenden Muttis auch alles Gute!

von L_L2016 am 08.06.2016, 19:50



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

So. Ich war beim Anwalt. Und so einfach wird es nun wieder auch nicht für ihn. Natürlich bekommt er gemeinsames Sorgerecht, aber das heißt noch lange nicht, dass ich ihm unser Säugling alleine mitgeben muss. Auch wegen dem Stillen! Er muss sich da erst mal beweisen.

von L_L2016 am 10.06.2016, 15:02



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Er darf Zeit alleine mit dem Kind verbringen. Wenn Du stillst kann er im Anschluss einer Mahlzeit mit dem Kinderwagen losschieben und kommt dann je nach Rytmus wieder. Du musst Dich ja auch nicht beweisen.

von Sternenschnuppe am 10.06.2016, 23:01



Antwort auf: Schwanger, Rechte Kindsvater (Ex)?

Naja. Meine Anwältin weiß schon, was sie da erzählt. Außerdem kommt es dennoch auf die Beziehung zwischen Vater und Mutter an. Hat er sich in der Schwangerschaft interessiert etc. außerdem möchte er erst mal einen Vaterschaftstest, heißt, so lange dieser nicht mal durch ist, hat er nicht mal ein Umgangsrecht. Das Kind verbieten möchte ich ihm auf keinen Fall. Aber man sollte auch mal ein bisschen ehrlich sein, welche Mutter würde einfach so das Kind frisch geboren dem Vater mitgeben, wenn er sich um Vorfeld 0 dafür interessiert hat und nur STRESS gemacht hat, statt zu versuchen, dass man vernünftig miteinander umgeht FÜRS Kind. Dazu gab es mehrmals Situation, wo er mir aufgelauert hat, mich fester angefasst etc. da kann kein Mann einfach kommen und das Baby mal so mitnehmen wollen.

von L_L2016 am 11.06.2016, 11:14



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