Liebe Frau Bader,
ich habe mal eine generelle Frage zur Schulpflicht. Mein Sohn wird in Deutschland mit mir leben und dort auch zur Schule gehen, der Vater lebt in Italien. Wir möchten versuchen einmal im Monat für mindestens ein langes Wochenende dort zu sein. Ist das bei Schulpflicht möglich, wenn ich die Verantwortung übernehme, dass er das Versäumte nachholt? Gibt es bei so einer Situation Ausnahmen?
Danke im voraus und herzliche Grüße
Hixi
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 16:38
Antwort auf:
Schulpflicht - Kindesvater im Ausland
Hallo,
ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an...sieht schlecht aus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2010
Antwort auf:
Schulpflicht - Kindesvater im Ausland
Hallo
War bei meiner Nachbarin damals auch so, und da ging es nicht.
Schulpflicht ist eben Pflicht und gerade so regelmäßig wird das nicht gehen.
Klar, wenn es mal ! ist, Du ihm eine Entschuldigung schreibst ... ( So hat die Nachbarin dann gemacht, aber auch nur wenn keine Arbeiten oder Gemeinschaftsaktionen anstanden ,Ausflug oder so )
Oder eben die Brückentage nutzen :-)
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 16:50
Antwort auf:
Schulpflicht - Kindesvater im Ausland
Die dt. Schulpflicht kennt keine Ausnahmen.
... eigentlich....
Familiäre Gründe können (können!) zu einer Beurlaubung von wenigen Tagen führen, das entscheidet die Schulleiteung aber jedes Mal individuell.
Regelmäßig wird kein Schulleiter Dein Kind vom Unterricht befreien.
Dafür sind in Deutschland die Ferien über das ganze Jahr verteilt, die genutzt werden können.
Ansonsten fliegt man halt direkt am Fr nach der Schule los und kommt eben Sonntag mit dem letzten Flieger wieder.
Unsere Schule macht jedes Jahr direkt nach Schulbeginn auf die geltenden Schulgesetze aufmerksam und schreibt auch gleich noch, dass es keine ausnahmen geben wird, nur weil man "Urlaub" machen will.
Insbesondere nicht um lange Wochenenden oder Ferien herum.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 17:37