Frage: Rücktritt?

Hallo! Ich weiß nicht, ob Sie darüber Bescheid wissen, aber ich versuchs mal: Kann man von einer Beitrittserklärung zu einem Tierschutzverein mit jährlichem Beitrag zurücktreten, wenn man auf der Straße angesprochen wurde? Gilt hier auch das Haustürwiderrufsrecht? Vielen Dank im voraus. Chris

Mitglied inaktiv - 22.02.2003, 11:16



Antwort auf: Rücktritt?

Hallo, hier geht es nur um Fragen r-u-b. Lesen Sie doch mal § 355 BGB. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2003



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