Hallo! Ich weiß nicht, ob Sie darüber Bescheid wissen, aber ich versuchs mal: Kann man von einer Beitrittserklärung zu einem Tierschutzverein mit jährlichem Beitrag zurücktreten, wenn man auf der Straße angesprochen wurde? Gilt hier auch das Haustürwiderrufsrecht? Vielen Dank im voraus. Chris
Mitglied inaktiv - 22.02.2003, 11:16