Frage: Rückkehr nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst, wo befrsitete Arbeitsverträge von 1 oder 2 Jahren üblich sind, die dann aber nach Ablauf i.d.R. verlängert werden. Meine Frage bezieht sich eher auf eine Prognose: Gesetzt den Fall, mein Vertrag endet am 01.06.2010, eine Vertragsverlängerung würde ca. 6 Wochen vor Vertragsende, also im April 2010 diskutiert: M.E. ist es eher unwahrscheinlich, dass mein Vertrag verlängert wird, wenn ich z.B. im September 2010 ein Kind erwarte, die Schwangerschaft im April 2010 also bekannt ist? Ist es in diesem Fall mit Blick auf die Vertragsverlängerung ggf. "geschickter", wenn der Geburtstermin vor Ablauf des Vertrages, also z.B. im April 2010 liegt, so dass ich nach einem Jahr Elternzeit auf jeden Fall (wenn auch nur für ein paar Wochen) mein laufendes Dienstverhältnis wieder aufnehme? Meine Vermutung ist, dass - da ich dann ja auf jeden Fall an meinen Arbeitsplatz zurückkehre - dann auch ein Anschlussvertrag abgeschlossen wird. Können Sie für einen derartigen Fall eine Aussage machen? Für Ihre Bemühungen vielen Dank und freundliche Grüße.

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 11:13



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, schön, wenn Sie den ET so genau planen können. Allgemein wird ein AG auf freiwilliger Basis einen Vertrag einer Schwangeren eher nicht verlängern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2009



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