Sehr geehrte Frau Bader,
Nach welcher Vorschrift MUSS bei Eheschliessung ein Ehename bestimmt werden, den dann automatisch auch die (schon geborenen) Kinder tragen? Bei meiner Heirat musste das nicht erfolgen sondern konnte offen bleiben und auch 1617c BGB bestimmt doch den Automatismus bei Bestimmung des Ehenamens nur für Kinder unter 5 Jahren.
Vielen Dank
Lina
von
Lina_100
am 14.06.2012, 22:49
Antwort auf:
Rückfrage zu Namen der Kinder nach Eheschliessung
Hallo,
nach §1355 BGb soll ja ein Ehename bestimmt werden.
Sie haben aber Recht, das Gesetz ist geändert worden (ich kenne nämlich noch BGH-Urteile, wo um den Ehenamen gestritten wurde), es muss kein Ehename bestimmt werden. Dann ist das Soregercht entscheidend.
Können sich die Eltern nicht auf einen Geburtsnamen für das Kind einigen, so wird das Familiengericht eingeschaltet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2012