Liebe Frau Bader, wir haben zwei Kinder. Kind 1 ist geboren am 10.05.2010 und Kind 2 ist geboren am 04.11.2012. Für Kind 1 hatte ich drei Jahre Elternzeit genommen. Bis 09.05.2013. Am 04.11.2012 kam Kind zwei zur Welt. Bis jetzt haben ich Elternzeit bis 03.11.2014 beantragt, möchte aber noch das dritte Jahr bis 03.11.2015 beantragen. Was ist mit der Zeit zwischen 011/2012 und 05/2013? Welche Elternzeit wird hierfür angerechnet? Verlängert sich dann die Elternzeit für Kind 2 noch um die Zeit zwischen 11/2012 und 05/2013? Ich möchte meinem Arbeitgeber schnellst möglichst Bescheid geben. Vielen Dank, für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Sabine
von SuM2008 am 06.02.2014, 14:17