Guten Tag Frau Bader,
bin in der 11 SSW und lebe getrennt vom Vater. Er wollte keine eigenen Kinder aber nun will er sogar dass das Baby seinen überwiegenden Wohnsitz bei ihm hat.
Nun habe ich Angst das er das Sorgerecht einklagen könnte. Hat er da überhaupt eine Chance? Wenn ich nun eine Rechtschutzversicherung abschliesen würde gilt die dann auch in einem solchen Streitfall? (Hab mal gehört dass die Streitsache noch nicht angefangen haben darf wenn eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen wird sonst sprint sie nicht ein) Bin Studentin und hab kein Geld für Anwalt u.s.w.
vielen Dank für ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 09.04.2005, 22:20
Antwort auf:
Rechtschutzversicherung
Hallo,
die RS zahlt bei derartigen Dingen nur eine Beratung. PKH kann man sich beim Gericht mal ausrechnen lassen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2005
Antwort auf:
Rechtschutzversicherung
Hallo! Wenn Du kein oder nur ein minimales Einkommen hast, hast Du Anspruch auf Prozeßkostenhilfe (die kann im Falle eines Falles Dein Anwalt für Dich beantragen) und brauchst eigentlich keine Rechtsschutzversicherung!
Bist Du mit dem Vater verheiratet?
Mitglied inaktiv - 10.04.2005, 13:11
Antwort auf:
Rechtschutzversicherung
nein bin nicht verheiratet.
Prozeßkostenhilfe hört sich so an als ob eventuell, oder teilweise etwas erstattet wird. Kann ich das im Vornherein erfahren?
danke
Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 09:55
Antwort auf:
Rechtschutzversicherung
"Beratungshilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können, ist es möglich beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Die Beantragung der Beratungshilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für Sie.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftliche Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es möglich bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie entsprechend Ihrer Einkommens- und Belastungssituation ganz oder teilweise die Kosten für Ihren Anwalt und das Gerichtsverfahren.
Wenn Ihnen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände dies erlauben, kann das Gericht eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Prozesskostenhilfe zunächst nicht zurückerstatten. Bei positiver Entwicklung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird.
Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für Sie."
Davon mal abgesehen...wenn Ihr nicht verheiratet seid, hast Du doch automatisch das alleinige Sorgerecht, es sei denn, Ihr habt etwas anderes vereinbart?
LG Murmeline
Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 13:22