Frage: Rechtschutzversicherung

Guten Tag Frau Bader, bin in der 11 SSW und lebe getrennt vom Vater. Er wollte keine eigenen Kinder aber nun will er sogar dass das Baby seinen überwiegenden Wohnsitz bei ihm hat. Nun habe ich Angst das er das Sorgerecht einklagen könnte. Hat er da überhaupt eine Chance? Wenn ich nun eine Rechtschutzversicherung abschliesen würde gilt die dann auch in einem solchen Streitfall? (Hab mal gehört dass die Streitsache noch nicht angefangen haben darf wenn eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen wird sonst sprint sie nicht ein) Bin Studentin und hab kein Geld für Anwalt u.s.w. vielen Dank für ihre Hilfe

Mitglied inaktiv - 09.04.2005, 22:20



Antwort auf: Rechtschutzversicherung

Hallo, die RS zahlt bei derartigen Dingen nur eine Beratung. PKH kann man sich beim Gericht mal ausrechnen lassen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2005



Antwort auf: Rechtschutzversicherung

Hallo! Wenn Du kein oder nur ein minimales Einkommen hast, hast Du Anspruch auf Prozeßkostenhilfe (die kann im Falle eines Falles Dein Anwalt für Dich beantragen) und brauchst eigentlich keine Rechtsschutzversicherung! Bist Du mit dem Vater verheiratet?

Mitglied inaktiv - 10.04.2005, 13:11



Antwort auf: Rechtschutzversicherung

nein bin nicht verheiratet. Prozeßkostenhilfe hört sich so an als ob eventuell, oder teilweise etwas erstattet wird. Kann ich das im Vornherein erfahren? danke

Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 09:55



Antwort auf: Rechtschutzversicherung

"Beratungshilfe Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können, ist es möglich beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt. Die Beantragung der Beratungshilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für Sie. Prozesskostenhilfe Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftliche Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, ist es möglich bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie entsprechend Ihrer Einkommens- und Belastungssituation ganz oder teilweise die Kosten für Ihren Anwalt und das Gerichtsverfahren. Wenn Ihnen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände dies erlauben, kann das Gericht eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten festsetzen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Prozesskostenhilfe zunächst nicht zurückerstatten. Bei positiver Entwicklung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation müssen Sie jedoch damit rechnen, dass die Prozesskostenhilfe zurückgefordert wird. Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für Sie." Davon mal abgesehen...wenn Ihr nicht verheiratet seid, hast Du doch automatisch das alleinige Sorgerecht, es sei denn, Ihr habt etwas anderes vereinbart? LG Murmeline

Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 13:22



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Übernimmt das die Rechtschutzversicherung?

Hallo Frau Bader, ich war bereits vor meiner Elternzeit bei einem Anwalt und musste mein Gehalt einklagen ect. Die Anwaltskosten habe ich selber bezahlt. Inzwischen haben wir eine Rechtschutzversicherung. Jetzt müsste ich wieder wegen meines Arbeitgebers zu einem Anwalt (lässt sich nach mehreren Einschreiben-Briefen leider nicht vermeiden, so gern ...


Rechtschutzversicherung Sinnvoll?

Hallo, hatte Anfang des Jahres mit meinem alten AG, soweit alles geklärt wie ich wieder in den Beruf zurückkehren kann, seit 2013 dort beschäftigt Ink. EZ), und war schon geklärt wo ich eingesetzt werden soll, nun rufe ich dort an um zu fragen wann ich anfangen soll, und der sagt mir, wir müssen darüber nochmals sprechen, sie sind ja jetzt in TZ,...


Rechtschutzversicherung

Nachdem ich ausführlich zu dem o.g. Thema im Forum "Aktuelles" geschrieben hab, kopiere ich es hier mal rein, ich der Hoffnung, dass es viele lesen (es ist mir eben wichtig). Ich bin der Ansicht, jeder sollte eine RS haben, denn sie nimmt das Kostenrisiko. Wenn jmd zB ein elektrisches Gerät für 2.000 € kauft und es funktioniert nicht richtig...