Sehr geehrte Frau Bader, ich wohne in Thüringen und hier gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz. Meine Tocher ist erst 8 Monate alt, ich wollte sie mit Beginn des REchtsanspruches im KiGA anmelden, d. h. mit 2,5 Jahren. Jetzt teilt mir aber die Kindergartenleiterin mit, dass Kinder neuerdings erst mit 3,5 Jahren aufgenommen werden, da der Kindergarten voll ist. Aber wofür gibt es denn dann den Anspruch? An wen sollte ich mich nun wenden? Hat der KiGa nicht nach dem Bedarf zu planen? Silvana
Mitglied inaktiv - 21.08.2002, 13:48