Frage: Recht auf Teilzeit

Hallo Frau Bader, ich habe letztes Frühjahr eine Tochter bekommen und habe bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nun möchte ich gerne zukünftig statt Vollzeit nur noch Teilzeit arbeiten. Habe ich, und wenn unter welchen Bedingungen, darauf ein Anrecht? Habe schon gelesen, dass es wohl auch um die Anzahl der Angestellten geht. Zählt dazu auch das Personal aus anderen Filialen, Kollegen in Elternzeit und 450€-Kräfte? Nützt die Tatsache etwas, dass eine Reduzierung der Stunden bei anderen Kollegen nach der Elternzeit möglich war? Sollten betrieblich bedingte Entlassungen anstehen, könnte mir die Teilzeit zum Nachteil werden, obwohl ich mit einer der am längsten Beschäftigten bin. Vielen Dank für Ihre Antwort

von Sabine 2018 am 23.02.2018, 22:25



Antwort auf: Recht auf Teilzeit

Hallo, es ist unglücklich, dass Sie nur ein Elternzeitjahr beantragt haben. Sinnvoller ist es, mindestens zwei Jahre zu beantragen und dann während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dann hat man nämlich bessere Voraussetzungen für die Beantragung der Teilzeit. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die in anderen Filialen) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2018



Antwort auf: Recht auf Teilzeit

Gab es einen Grund, dass du nur ein Jahr EZ beantragt hast? Gerade, wenn man eh plant, in TZ wieder einzusteigen und auch mit betriebsbedingten Entlassungen zu rechnen Ist, wäre es ja vorteilhaft, länger EZ zu beantragen und nach einem Jahr TZ in EZ zu beantragen. Ich würde einfach versuchen, eine Verlängerung der EZ zu bekommen (kann allerdings vom AG nach nur einem beantragten Jahr abgelehnt werden). Zur Frage: wenn es ein großer AG mit Filialen ist (z. B. Supermarktkette) zählen auch die Angestellten in anderen Filialen mit. Du hast allerdings kein Anrecht auf Wunscharbeitszeiten (z. B. nur vormittags).

von malini am 23.02.2018, 23:25



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Recht auf Arbeitsplatz Teilzeit / Elternzeit Verlängerung

Hallo, folgende Situation: Bevor ich in Mutterschutz gegangen bin habe ich Vollzeit (40 Wochenstunden) gearbeitet und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Tochter kam am 28.05.2015 zur Welt und meine Elternzeit endet am 27.05.2016. Nun würde ich gerne ab 01.07.2016 oder auch 27.06.2016 wieder anfangen zu arbeiten in Teilzeit (ca. 40...


Recht auf Teilzeit zu Betreuungszeiten

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z Zt in EZ bei einem AG der Jugendhilfe. Vor meiner Elternzeit habe ich Übernachtungsdienste in Wohngeuppen geleistet, war also 3 Tage und Nächte im Dienst und hatte danach ebensolange frei. Nun möchte ich in TZ zurückkehren, was ich zu Beginn der EZ angekündigt hatte und auch schon beantragt habe. Mein Che...


Recht auf Teilzeit nach Elternzeit?

Hallo meine Elternzeit endet im Sommer(nach zwei Kindern nacheinander) und ich würde gerne wieder arbeiten gehen,allerdings nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit.Gerne zwei volle Tage. Habe ich da ein Recht darauf oder entscheidet das ganz allein mein Arbeitgeber ob er mir Teilzeit genehmigt und wie ich da arbeiten soll (Arbeitszeiten bzw.Arbeit...


Recht auf Teilzeit während kita

Guten Abend.. . Gerne auch an alle.ich habe eine Tochter im Alter von 18 Monaten.ab August haben wir endlich einen kitaplatz.seit November gehe ich wieder voll Arbeiten u. Mein Mann übernimmt bis dahin die Elternzeit.ich arbeite in einen gastronomischen Betrieb mit schichtdiensten.nun zu meiner Frage.die Betreuung meiner kleinen,währe von 8-16uhr....


Habe ich ein Recht auf Arbeitszeiten bis 16 Uhr bei Teilzeit in Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als Verkäuferin bei Peek und Cloppenburg, mit da 50 Angestellten im Haus. Mein Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit würde genehmigt, aber der Chef des Hauses sagt ich muss bei 80 Stunden im Monat mit 3-4 Spät Diensten rechnen. Darf er dass? Habe ich ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten in einem Rahmen passen...


Hauptvertrag bereits Teilzeit Recht auf weitere Reduzierung

Liebe Frau Bader, da ich bereits ein Kind habe, habe ich nach der ersten Elternzeit meinen Hauptvertrag bereits auf 30 Std reduziert. Da ich jetzt wieder schwanger bin, möchte ich 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nach ca 1 Jahr mit ca 20-25 Std Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Ist dies in meiner Konstellation möglich oder müsste der Hauptvertrag...


Elternzeit Zwillinge/ Recht auf Teilzeit

Hallo Frau Bader, ich erwarte im Januar 2019 Zwillinge. Ich würde gern zwei Jahre elternzeit beanrtagen allerdings im zweiten Jahr mit wenigen Stunden wieder arbeiten. Der Umfang ist aber noch abhängig von der Betreuung. Deshalb kann ich mich jetzt noch nicht festlegen. Welche Variante ist sicherer: Erst für ein Jahr beantragen und auf di...


Recht Teilzeit in Elternzeit als angestellte Geschäftsführerin

Liebe Frau Bader, ich bin angestellte Geschäftsführerin und würde gern nach 4 vollen Elternzeitmonaten wieder Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Dies wird wohl abgelehnt werden, da es "nur normalen Mitarbeitern" zusteht. Ist das so korrekt - wie sind meine Aussichten, wenn ich Einspruch einlege? Herzlichen Dank Mino


Recht auf Teilzeit

Guten Tag, Folgendes Problem habe ich Zurzeit: Gelernte Gross und Aussenhandelskauffrau und als Disponentin Angestellt aktuell befinde ich mich in Elternzeit (3 Jahr) Ende April 05.2021 und erneut Schwanger ET (29.08.2021) Nun habe ich beim Arbeitgeber (Kleiner Betrieb ca 20 Mitarbeiter) Mitte Januar um eine Teilzeitbeschäftigung angefragt (no...


Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich möchte gerne nach Ende der Elternzeit meine Arbeitszeit reduzieren und Teilzeit arbeiten. Ich habe gelesen, dass man nur Anspruch darauf hat wenn man mind. 6 Monate ununterbrochen im Betrieb (über 15 Mitarbeiter) angestellt war. Zählen zu diesen 6 Monaten Anstellung auch die Monate der Elternzeit? Ich bin nämlich erst 3...