Hallo,
ab November werde ich wieder arbeiten gehen. Ich habe meine Kids schon für halbtags im kita angemeldet. Nun muß ich nur noch mit meinem Chef sprechen wegen der asrbeitszeiten. Ich habe vor der Geburt in Volltzeit gearbeitet. Kann ich nun einfach auf Teilzeitarbeit bestehen? Ich habe einen Festvertrag in der Firma! Ich gebe die Kids von morgens 7-12 Uhr in den Kindergarten und hätte also nur vormittags Zeit zu arbeiten-um alles unter einen Hut zu bekommen! Kann ich darauf bestehen?
Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 11:46
Antwort auf:
Recht auf Teilzeit und bestimmen der Arbeitszeit?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2004
Antwort auf:
Recht auf Teilzeit und bestimmen der Arbeitszeit?
hallo,
das recht haben wir alle, seit 01.01.01, allerdings kann es mit einem trifftigen grund abgelehnt werden, was man bei mir getan hat und nun einen abfindung angeboten hat...was bringt es mir die stelle einzuklagen? habe ich dann noch eine schönes arbeiten, wie zuvor???
außerdem sitzen die AG`s eh am längeren hebel...kläre es einfach mit deinem AG.
Viel Glück...Gabi
Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 13:47
Antwort auf:
Recht auf Teilzeit und bestimmen der Arbeitszeit?
Hallo,
ich habe im ersten Erziehungsurlaub bereits 1 Jahr für 3 x 5 Std. gearbeitet und bin dann erneut Schwanger geworden. Dann kann doch nach den 3 Jahren kein Grund vorliegen, um nicht für Teilzeit arbeiten zu können, oder??
Kurze Antwort wäre nett.
Danke
ConnyH.
Mitglied inaktiv - 02.06.2004, 12:09