Frage: Probezeitverlängerung

betrifft mich jetzt nicht selbst, da ich gerade erst entbunden habe. aber eine freundin von mir hat zum 07.07.08 einen UNBEFRISTETEN arbeitsvertrag bekommen, zum 05.01.09 wurde ihre probezeit verlängert, diese wäre ja dann am 04.04.09 rumgewesen hat aber eine erneute probezeitverlängerung bekommen. wie sieht das aus? ist das rechtmäßig? wie ist dann die kündigungsfrist? darf der arbeitgeber nochmal verlängern? es bestand keine krankheit oder schwangerschaft in dieser zeit, seit sie für dieses unternehmen tätig ist danke für eine antwort

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 14:56



Antwort auf: Probezeitverlängerung

Hallo, laut gesetz darf die Probezeit insgesamt nur 6 Mo. sein. Ein Verlàngerung innerhalb dieser Zeit ist eine Vertragsànderung u bedarf Ihrer Zustimmung Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2009



Antwort auf: Probezeitverlängerung

Mhh wie haben die denn das verlängert? Also ich hatte das auch schonmal. Mein Arbeitgeber hat mit mir dann einfach einen Aufhebungsvertrag zur weiteren Erprobung gemacht, in dem stand, dass das Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer betrieblichen, nicht verhaltensbedingten Kündigung während der Probezeit zum (Datum = halbes Jahr nach Ende der eigentlichen Probezeit) endet. Ich hätte keinerlei Probleme mit dem Arbeitsamt dadurch gehabt und habe dann nach Ende auch einen neuen Vertrag bekommen. Das war rechtsgültig. Wenn der Arbeitgeber lediglich mündlich oder auch einfach schriftlich mitgeteilt hat, dass die Probezeit verlängert wird, dann ist das Thema durch, dann besteht keine Probezeit mehr. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 15:26



Antwort auf: Probezeitverlängerung

naja der arbeitsvertrag war unbefristet und die reguläre probezeit sollte dann zum 06.01.2009 enden. sie musste die verlängerung die sie schriftlich bekam auch unterschreiben. meine frage wie oft darf der chef das noch machen und wenn er kündigen sollte, ist dann die kündigungsfrist wie in der normalen probezeit (2 wochen) oder wie in dem unbefristeten arbeitsvertrag???

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 15:58



Antwort auf: Probezeitverlängerung

Also wenn er lediglich ein Schreiben aufgesetzt hat: hiermit verlängere ich die Probezeit bis zum... und dann im nächsten Schreiben nochmal bis zum... dann hat sie eine normale Kündigungsfrist wie in einem unbefristeten Vertrag. Denn das Gesetz sieht eine max. Probzeit von 6 Monaten vor und die war ja dann um. Also in dem von dir geschilderten Fall hat sie dann die Kündigungsfrist von einem unbefristeten Vertrag und evt. (bei mir als 10 Vollzeitarbeitnehmern) auch Kündigungsschutz und könnte bei einer evt. Kündigung klagen. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 16:28



Antwort auf: Probezeitverlängerung

wie kündigungsschutz???

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 16:34



Antwort auf: Probezeitverlängerung

Hast ne PN. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 16:51



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