Hallo Frau Bader, ist der Mieter einer Mietwohnung zur Herausgabe bzw. zum Vorlegen des Mietvertrages an den Vermieter oder dessen Erben verpflichtet? Der Vermieter ist gestorben und die Erben finden den Mietvertrag anscheinend nicht. Haben die Erben (Erbschein etc. liegt vor) einen Anspruch darauf, den Mietvertrag zu sehen, oder haben sie andere Möglichkeiten, wenn sie ihn nicht sehen dürfen? Ganz vielen Dank und ein schönes Wochenende! Viele Grüße, Eva
von sce am 15.06.2012, 17:24