Hallo Frau Bader,
ich möchte mich gerne für eine Pflegevormundschaft verwaister Flüchtlingskinder "bewerben". Info Abend hierzu ist am 20.10.15
Können Sie mir ggf. schon ein paar Fragen beantworten?
Angenommen, man wird "auserwählt", bestünde bei einer Vormundschaft auch die Möglichkeit wieder "abzuspringen", sollte sich familiär etwas ändern?
Würde man finanziell evtl. haften für Missetaten eines Mündels? (also so wie bei eigenen Kindern)?
Gibt es aus Ihrer Sicht noch anderes zu beachten?
Ratlose Grüße
Peeka
von
peekaboo
am 05.08.2015, 08:51
Antwort auf:
Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle
Hallo,
den Begriff kenne ich gar nicht.
Wollen Sie das Sorgerecht ausüben? Aber das Kind lebt woanders?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2015
Antwort auf:
Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle
Hallo,
also bei uns im Landkreis suchen sie "Pflegevormundschaftseltern". Das Kind lebt woanders und man begleitet/entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über rechtliche Dinge.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 05.08.2015, 11:07
Antwort auf:
Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle
Schau mal hier:
http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft
Und dann am besten beim zuständigen Jugendamt nachfragen.
LG Mone
von
Mone82
am 05.08.2015, 11:33
Antwort auf:
Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle
,
von
peekaboo
am 05.08.2015, 11:48
Antwort auf:
Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle
Ok - da kenn ich mich nicht aus...
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2015