Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

Hallo Frau Bader, ich möchte mich gerne für eine Pflegevormundschaft verwaister Flüchtlingskinder "bewerben". Info Abend hierzu ist am 20.10.15 Können Sie mir ggf. schon ein paar Fragen beantworten? Angenommen, man wird "auserwählt", bestünde bei einer Vormundschaft auch die Möglichkeit wieder "abzuspringen", sollte sich familiär etwas ändern? Würde man finanziell evtl. haften für Missetaten eines Mündels? (also so wie bei eigenen Kindern)? Gibt es aus Ihrer Sicht noch anderes zu beachten? Ratlose Grüße Peeka

von peekaboo am 05.08.2015, 08:51



Antwort auf: Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

Hallo, den Begriff kenne ich gar nicht. Wollen Sie das Sorgerecht ausüben? Aber das Kind lebt woanders? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2015



Antwort auf: Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

Hallo, also bei uns im Landkreis suchen sie "Pflegevormundschaftseltern". Das Kind lebt woanders und man begleitet/entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über rechtliche Dinge. LG Peeka

von peekaboo am 05.08.2015, 11:07



Antwort auf: Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

Schau mal hier: http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft Und dann am besten beim zuständigen Jugendamt nachfragen. LG Mone

von Mone82 am 05.08.2015, 11:33



Antwort auf: Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

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von peekaboo am 05.08.2015, 11:48



Antwort auf: Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

Ok - da kenn ich mich nicht aus...

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2015



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