Hallo, mein Freund bekommt Arbeitslosenhilfe und hat eine Pfändung bekommen, wegen Unterhaltszahlung. Nun ist ja ab 2005 ein neues Gesetz wo es dann Arbeitslosengeld 2/ Sozialgeld wird. Dieses ist ja auch geringer. Wird dann die Pfändung weiter laufen? Wie hoch ist dann der selbstbehalt?
Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 08:25