Frage: Pfändung

Hallo, mein Freund bekommt Arbeitslosenhilfe und hat eine Pfändung bekommen, wegen Unterhaltszahlung. Nun ist ja ab 2005 ein neues Gesetz wo es dann Arbeitslosengeld 2/ Sozialgeld wird. Dieses ist ja auch geringer. Wird dann die Pfändung weiter laufen? Wie hoch ist dann der selbstbehalt?

Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 08:25



Antwort auf: Pfändung

Hallo, der Pfändungsfreibetrag richtig sich nach den Unterhaltsverpflichtungen u.ä. Er liegt so um die 900 €. Daran wird sich nach meiner Kenntnis nichts dran ändern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2004



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