Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich 6.8.12 meinen ersten Arbeitstag nach EZ habe und 2,5 Jahre im Betrieb angestellt bin, dann darf die Kündigung zu Ende September wirksam werden, hab ich das laut § 622 BGb richtig interpretiert?
von
yvi2311
am 10.05.2012, 10:01
Antwort auf:
Nochmals zu Kündigung nach Elternzeit vom 09.05.
Hallo,
leider hier keine Einzelfallberatung!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2012
Antwort auf:
Nochmals zu Kündigung nach Elternzeit vom 09.05.
Jepp so ist es.
von
arlett1978
am 10.05.2012, 11:15