Nochmals Schwanger während der Beurlaubung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmals Schwanger während der Beurlaubung

Hallo, Ich habe mich nach der Elternzeit für noch mal fünf Jahre Beurlauben lassen (öffentlicher Dienst) Endet erst 2010. Bin jetzt wieder Schwanger. Habe ich jetzt noch irgendwelche Ansprüche? Mutterschaftsgeld? und kann ich dann überhaupt in Elterzeit gehen ? Bzw wandelt sich dann die Beurlaubung in Eu? Vielen Dank Ursula "Hallo, sind Sie Beamtin? Gruß NB Nein, war in einer städtischen Einrichtung Erzieherin. Wissen Sie Eigentlich ob das Landes Erziehungsgeld (Bayern) ab 2007 dann ganz weg fällt? Danke Ursula Habe meine Fragen nochmals reinkopiert, sindwohl etwas untergegangen, Gruss Ursula

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 14:47



Antwort auf: Nochmals Schwanger während der Beurlaubung

Hallo, Beurlaubung heißt Suspendierung, das Arbeitsverhältnis ruht. Je noch Formulierung des Vertrages bzgl. des Ruhens ändert die neue SS daran nichts. Ich würde einen Antrag stellen, die Beurlaubung vorzeitig zu Beenden um in EZ zu gehen. Wegen des Landeserziehungsgeld kommt es darauf an, wann das Kind geboren ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2006



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