Hallo Frau Bader,
auch wenn ich nerve, ich hätte nochmal eine Frage dazu.
Erst einmal möchte ich klarstellen, dass ich natürlich nicht einfach meine Kinder nehme und gehe. Ich habe naiverweise das einfach mal gefragt.
Wie verhält es sich aber, wenn ich eben nach einer Trennung diesen Umzug (500 km) durchführen möchte, mein Mann aber nein sagt?
Bin ich dann praktisch gezwungen, immer an diesem Ort wohnen zu bleiben, weil mein Mann dort wohnt?
Natürlich würde ich den Grund verstehen, weil mein Mann dann eben nur noch schwer Kontakt zu seinen Kindern halten kann usw.
Aber was wäre, wenn mein Mann dann zum Beispiel woandershin umzieht und eben auch weiter entfernt und nicht nur um die Ecke. Wäre ich dann quasi verpflichtet, auch dorthin umzuziehen oder hätte ich dann das Recht, zu entscheiden, hierzubleiben?
Wäre nett, wenn sie mir nochmal antworten.
Viele Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 20:40
Antwort auf:
Nochmal Trennung und Kinder "mitnehmen"
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2006
Antwort auf:
Nochmal Trennung und Kinder "mitnehmen"
Hallo das selbe Problem hatte ich auch gehabt. Ich war verheiratet hatte jemanden kennen gelernt der 600km entfernt wohnt und bin dann, nach der Trennung von meinem Ex Mann mit den Kindern einfach ausgezogen und 600km weg gezogen. Ich habe gedacht das mir keiner vorschreiben kann wo ich lebe nur wegen meinem Ex Mann. Meine Kinder waren auch noch nicht in der Schule und da ging es einfach. Aber ich glabe es gibt wirklich "Vorschriften" wie weit man einfach weg ziehen darf. Obwohl ich das echt nicht so gut finde.
Mitglied inaktiv - 20.09.2006, 09:44