Re: Kindergeld bei Minijob
Können Sie mir sagen, ob ich ein versicherungspflichtverhältnis zur Bundesargentur für arbeit eingehe, wenn ich einen Minijob mit 400 Euro Gehalt habe und keine Stueren zahle. Das habe ich nämlich nicht ganz verstanden.
Vielen Dank
Derya Gül
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 00:19
Antwort auf:
Nochmal Minijob - hochgeholt
Hallo,
wieso zur AA? Sie meinen, ob Sie Arbeitslosengeld-beiträge abführen müssen? Nein, nur Knappschaft.
Liebe Grüsse,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2008
Antwort auf:
Nochmal Minijob - hochgeholt
Moin...
weil wenn Du Deinen Job velieren solltest, hättest Du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 09:13
Antwort auf:
Nochmal Minijob - hochgeholt
arbeitet für eine D. Firma auf 400 Euro und möchte wissen, ob sie Anspruch auf Kindergeld hat...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 15:24
Antwort auf:
Nochmal Minijob - hochgeholt
Ich habe mich auf den Text bezogen, den Sie mir in Ihrer ersten Antwort geschickt hatten. Es war für mich nicht ersichtlich, obi ch tatsächlich konkret Anspruch auf Kindergeld habe, wenn ich nur die 400 Euro von meinem Minijob ausbezahlt bekommen und der Arbeitgeben zwar Sozialversicherungsbeiträge zahlen muß, ich aber keine Steuern zahle.
Ich freue mich über eine Konkrete Antwort auf meine Situation bezogen.
Vielen Dank
Derya Gül
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 23:23
Antwort auf:
Nochmal Minijob - hochgeholt
Hallo,
der Bezug war mir nicht klar.
Bitte lesen Sie die Hinweise. Eine "konkrete Antwort auf Ihre Situation" darf ic hier nicht geben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2008