Hallo Frau Bader, tut mir leid, hätte erst die Hinweise lesen müssen. Hier also nochmal zwei allgemeine Fragen: - Muss der Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden während der Elternzeit genehmigen, wenn der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat? - Wenn ein Teilzeitarbeitsverhältnis während der Elternzeit aufgrund von Insolvenz des Arbeitgebers gekündigt wird, nicht jedoch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis, kann man sich dann arbeitslos melden? Vielen Dank nochmal, Petra
Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 12:48