Frage: Nochmal Elternzeit und Insolvenz

Hallo Frau Bader, tut mir leid, hätte erst die Hinweise lesen müssen. Hier also nochmal zwei allgemeine Fragen: - Muss der Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden während der Elternzeit genehmigen, wenn der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat? - Wenn ein Teilzeitarbeitsverhältnis während der Elternzeit aufgrund von Insolvenz des Arbeitgebers gekündigt wird, nicht jedoch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis, kann man sich dann arbeitslos melden? Vielen Dank nochmal, Petra

Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 12:48



Antwort auf: Nochmal Elternzeit und Insolvenz

Hallo, weniger als 15 An = kein Anspruch man kann, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2003



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