Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Posting (ist schon auf die nächste Seite gerutscht). Ich bitte noch mal um Ihre persönliche Einschätzung... Meine Ex hat mir ja sozusagen letztes Wochenende den Umgang mit meiner Tochter verweigert. Soweit ich weiß, haben auch meine Eltern - also di Großeltern - Umgangsrecht, oder? Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll, der Kindsmutter ein Anwaltsschreiben zu schicken, in dem noch mal deutlich auf die Umgangsrechte hingewiesen wird? Danke und Grüße Peter
von peter_neu am 10.02.2014, 09:55