irgendwie kann mir niemand genau sagen, ob ich als freiberuflich selbständige tagesmutter nur den sockelbetrag erhalte oder mehr? manche meinen, dadurch das ich mein einkommen aus öffentichen mitteln erhalte und darauf ja keine steuern zahle, bekomme ich nur den sockelbatrag. andere sagen, das ich eine überschuss gewinn rechnung einreichen muss und es sich daran errechnet. wie ist es denn nun richtig??? auch auf der seite vom bundesministerium habe ich nichts gefunden, was direkt dafür spricht. für uns ist das sehr wichtig zu wissen, denn ich habe jetzt so im schnitt 1000euro und wenn wir nur den sockelbetrag von 300 euro erhalten, kämen wir sehr schlecht hin und ungerecht finde ich es auch, denn ich arbeite auserhalb meiner wohnung 45 std. die woche. lg und vielen dank amy
Mitglied inaktiv - 08.08.2008, 20:25