Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben geschrieben, daß mir Mutterschaftsgeld zusteht, wenn der EU zu Ende ist. Er ist bis 30.6. beantragt, der neue ET ist am 1.8.. Also überschneidet es sich. Meine Frage: Wenn es sich überschneidet, steht mir dann teilweise Mutterschaftsgeld zu, oder gar nicht? Gruß, Tanja
Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 15:39