Hallo Frau Bader, ich muß Sie leider noch einmal nerven. Ich meinte keine Mutter-Kind-Kur, die man bei der Krankenkasse beantragt, sondern eine kinder-Kur, die man beim rentenversicherungsträger, speziell fürs Kind beantragt. Gelten da die gleichen Rechte wie bei einer Mutter-Kind-Kur? Es geht ja nicht um mich sondern ums Kind. Muß der arbeitgeber mich diese Kur machen lassen, obwohl die ja nicht für mich ist? Gruß pamela
Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 18:31