Meine nächste Frage wäre noch: Ich wohne zwar mit meinem Partner zusammen sind aber noch nicht verheiratet. Steht mir da was besonderes zu, wenn das erste Baby kommt? Irgentwelche zusätzlichen finanziellen Mittel?
LG
Schnuffeli
Mitglied inaktiv - 02.04.2007, 14:31
Antwort auf:
Noch Ledig
Hallo,
im Gegensatz zu Verheirateten? Nein, das wäre ein Verstoß gegen as Grundgesetz.
Nur das übliche, und Unterhalt vom KV - aber wenn Sie mit dem zusammen wohnen, ergibt sich das wohl nicht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2007
Antwort auf:
Noch Ledig
Du bekommst Kindergeld und Elterngeld, wenn das Kind da ist.
Mitglied inaktiv - 02.04.2007, 20:43