Frage: neuer AG

Hallo Frau Bader, Ich habeeine neue Arbeit aufgenommen und mit dem AG (ein-mann-Betrieb) ganz erhebliche Probleme (Mobbing)und hofft, gekündigt zu werden, damit ich keine Sperre des A´-Geldes bekomme, wenn ich selbst kündige. 1)Wenn man nun aber zu dem zeitpunkt der Kündigung schon weiß, daß man ss ist, muß man dann auf jedem Fall gegen die Kündigung aungehen? 2)Kann das Arbeitsamt Einblick in den Mutterpaß verlangen, um zu schauen, ab wann von der SS Kentniss erlangt worden isz (bin erst 5. ssw) oder kann ich mich arbeitslos melden und dann später dem Arbeitsamt die ss melden? 3)Ab wann muß bei einer schwangerschaft, wenn man A-Geld bekommt, dem Amts die SS mitgeteilt werden? 4) Kann der FA wegen dem Mobbing ansonsten auch ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen? Danke! LG Wolke

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 10:53



Antwort auf: neuer AG

Hallo, 1. Ja, sonst wird man uU gesperrt 2. Was soll ich dazu sagen? Das ist evtl. strafrechtlich relevant. 3.(auch 2) wieso? Stehen Sie denn ss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? 4. Ja Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2005



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