Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben unseren Antrag auf Elterngeld am 22.05.2019 abgeschickt. Am 16.07.2019 haben wir von der EL-Bank Bewilligungsbescheid über Elterngeld nach dem BEEG bekommen. In dem Bescheid steht folgendes: Sie haben Elterngeld unabhängig von Ihrem Einkommen nur in Höhe des Mindestbetrages beantragt. Ihr Elterngeldanspruch wurde deshalb pauschal festgesetzt und nicht auf Basis Ihres Einkommens individuell berechnet. Am ende dieses Bescheides steht Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe bei der Landeskreditbank schriftlich Widerspruch einlegen. Jetzt meine Frage. Den Antrag, Elternteil 1 Mutter- meine Frau, Sie hatte kein Einkommen vor der Geburt. Nur ich Elternteil 2 Vater. Jetzt haben wir festgestellt, dass wir den Antrag falsch angekreuzt haben. Wir wollten schon abhängig von meinem Einkommen, weil so hätten wir viel mehr Elterngeld bekommen als nur 300 EUR. Bitte Ihnen um Hilfe, was können wir jetzt tun, ist noch was zu retten? Sollen wir neuen Antrag stellen oder wie bitte? Danke schön für Ihren Antwort Mit freundlichen Grüßen
von Vlado am 09.09.2019, 14:24