Nebenkostenabrechnung vom Vermieter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nebenkostenabrechnung vom Vermieter

Guten Tag Frau Bader, wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung von unserem Vermieter für das Jahr 2004 bekommen. Unser Sohn ist am 1. Mai 2004 geboren worden. Mein Mann hat sich bereits mit der Vermieterin in Verbindun gesetzt, weil die Nebenkostenabrechnung im Bereich Müll und Abwassser sehr gestiegen ist (man hat jetzt volle 3 Personen berechnet). Mein Sohn wurde ab Mai als volle Person mitangerechnet. Ich wollte fragen ob das überhaupt rechtmäßig ist, denn ich finde, dass man für ein BABY nicht das gleiche abrechnen kann wie für einen Erwachsenen. Mein Sohn wird 1 x die Woche im Tummy Tub gebadet (das sind ca. 5 - 7 l Wasser) und wir haben 1 (!!!!) Müllbeutel mehr die Woche für die Windeln. Er geht ja nicht auf die Toilette oder duscht jeden Tag. Ist das so richtig, dass er zu 100% abgerechnet wird? Ich kann mir das fast nicht vorstellen. Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ivonne.

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 14:24



Antwort auf: Nebenkostenabrechnung vom Vermieter

Hallo, ja, dass darf der Vermieter. Ich versteh übrigesns nicht, dass Sie nur eine Mülltüte mehr haben und kaum Wasserverbrauch mehr (Waschmaschine). Bei uns ist das ganz anders, seit das Kind da ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2005



Antwort auf: Nebenkostenabrechnung vom Vermieter

Das Vorgehen des Vermieters ist korrekt: auch eine kleine Person zählt als Person! Anders kann man es doch auch kaum rechnen, denn wo soll man anfangen, wo aufhören? Für den Wasserverbrauch könnte man Wasseruhren einbauen, aber für den Müll? Nebenbei: etwas mehr als 5-7 l Wassermehrverbrauch wird Dein Kind sicher haben! Denk mal an häufigeres Waschen, Kochen etc. Auch bist Du vielleicht selber häufiger zu Hause und benutzt öfter die Toilette...

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 16:44



Antwort auf: Nebenkostenabrechnung vom Vermieter

Hallo Andrea, ich finde schon, dass man da eine Unterscheidung machen sollte. Beispielsweise ab dem 3. Lebensjahr oder so. Es wird ja auch bei der Straßenbahn/ Zug etc. unterteilt, obwohl die Kinder die gleichen Leistungen bekommen und einen Sitzplatz haben. Ich verbrauche nicht mehr Wasser. Gemüse und Kartoffeln koche ich sowieso für uns und der Rest ist aus dem Gläschen. Außerdem bade ich mein Kind nur 1 x die Woche (es ist ja auch völlig übertrieben es mehrmal die Woche zu waschen bei einem 9 Monate alten Säugling) und 1 x die Woche gehen wir schwimmen, also nicht mehr Wasser. Und ich weiß nicht warum ich öfter auf Toilette gehen sollte nur weil ich ein Baby habe. So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört, dann müssten Hausfrauen ja auch mehr bezahlen als Berufstätige.

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 18:44



Antwort auf: Nebenkostenabrechnung vom Vermieter

Ich habe Dir nur klarmachen wollen, daß der Vermieter im Recht ist. Du hast bestritten, daß durch die Tatsache, daß ein Baby da ist, der Wasserverbrauch um mehr als 5-7 l in der Woche steigt. Das Beispiel mit der Toilette hast Du offenbar nicht verstanden. Laßt doch eine Wasseruhr installieren, ist doch sowieso üblich.

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 23:24



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