Namensrecht; Meine Frage vom 14.05.01

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Namensrecht; Meine Frage vom 14.05.01

Guten Tag! Das Standesamt möchte nichts Entgültiges sagen, hat aber keine so positive Einstellung zur gewünschten Namensgebung. (Wir wohnen in einer Kleinstadt.) Ich habe gehofft, dass es kein so großes Problem ist, einen Nachname als 2. Vorname zu haben, wenn dieser Nachname zufälligerweise Vornamescharakter hat. Ich habe schon mit der U.S. Botschaft in Berlin gesprochen. Sie kennen die Problematik und haben angeboten, einen Brief zu schreiben, in welcher steht, dass die gewünschte Namensgebung in den U.S.A. unproblematisch ist. (Natürlich weiß die Botschaft, dass dieses Schreiben nicht helfen muss.) Gibt es irgendetwas anderes, was die Botschaft schreiben könnte, um die Chancen zu erhöhen? Wie ich früher schrieb, ist diese Namensgebung wirklich sehr wichtig für uns. (Wir überlegen uns sogar, vor der Geburt uns nach eine Großstadt wie Berlin umzumelden, wo vielleicht die Chancen besser stehen. Wir wissen aber nicht, wie das klappen sollte.) Wir könnten jegliche Hinweise bzgl. der Rechtsprechung in diesem Gebiet gebrauchen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!! Grüße, Clare

Mitglied inaktiv - 16.05.2001, 10:42



Antwort auf: Namensrecht; Meine Frage vom 14.05.01

Liebe Clare! Ich habe nur einen kleinen Hinweis. Wenn Ihr meint, dass man in Berlin der Sache aufgeschlossener gegenüber steht, dann sorgt doch dafür, dass Euer Kind in Berlin geboren wird! Man muss dort nicht gemeldet sein. Das Kind wird zuerst in seiner Geburtsstadt angemeldet, auch wenn seiner Eltern woanders wohnen. Bei uns war es so: Wir wohnen im Landkreis Oldenburg (Niedersachsen), Eike wurde in Bremen geboren und dort beim Standesamt zunächst angemeldet. Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 16.05.2001, 12:28



Antwort auf: Namensrecht; Meine Frage vom 14.05.01

Hallo Clare, hier noch ein paar Infos aus dem Netz: Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: In Ostfriesland ist es üblich, den Vatersname im Genitiv als Zwischenname zu benutzen (Hinrichs oder Harmen). Probleme machen gelegentlich fremde Namen. Wenn der Namensgeber nachweisen kann, daß es diesen Namen gibt und daß er benutzt wird, sind auch fremde Namen erlaubt. (aus: http://www.kleinewunder.de/vornamen.html) Ich hoffe, ihr findet einen verständnisvollen Standesbeamten! Liebe Grüße - Janka

Mitglied inaktiv - 16.05.2001, 13:03



Antwort auf: Namensrecht; Meine Frage vom 14.05.01

Und man muss nur Nachweisen, dass ein Vorname auch als Vorname gebraucht wird, dürfte nicht allzu schwer sein. Und weiter muss durch einen Namen das Geschlecht eindeutig klar sein. (es gibt ja auch einen Rainer Maria Rilke, einen Karl Maria v. Weber etc.) Ich bin zum Beispiel auch nicht eindeutig.

Mitglied inaktiv - 17.05.2001, 13:30



Antwort auf: Namensrecht; Meine Frage vom 14.05.01

Hallo Clare, ich kenne jetzt die Ausgangsfrage nicht (und habe keine Zeit zum suchen), aber wir hatten für die nigerianischen Namen unserer Kinder einen Brief der nigerianischen Botschaft, in dem bestätigt wurde, daß der jeweilige Name in Nigeria ein gebräuchlicher Vorname für das jeweilige Geschlcht ist (z.B. stand darin, daß Oluwafumilayo ein gebräuchlicher Mädchenname in Nigeria ist). Mit diesem Brief wurden die Namen dann ohne weiteres beim Standesamt akzeptiert. Bei Bekannten in Berlin wurde der nigerianische Name nicht akzeptiert, weil sie kein solches Schreiben vorlegen konnten. Nur so als Tip, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 14:23



Antwort auf: Namensrecht; Meine Frage vom 14.05.01

Vielen Dank für Eure Hinweise! Ganz neu für uns war, dass das Kind bei dem Standesamt angemeldet wird, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Ich hoffe, dass N. Bader uns einige Gesetzestexte zur Frage Nachname als 2. Vornahme aussuchen kann. Danke. Clare

Mitglied inaktiv - 22.05.2001, 09:40



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