Namensführung des Kindes bei doppelter Staatsbürgschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Namensführung des Kindes bei doppelter Staatsbürgschaft

Hallo Frau Bader, ich bin deutsch-brasilianerin (besitze die Doppelstaatsbürgerschaft), und bin mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet. Wir haben unseren Namen nach der Eheschließung nicht geändert. Nun erwarten wir ein Kind, und wir würden es gerne mit einem doppelten Nachnamen benennen, da dies der brasilianischen Namensgebung entspricht: das Kind erhält immer jeweils einen Nachname von der Mutter und einen vom Vater, unabhängig davon, ob ein Elternteil seinen Namen nach der Eheschließung geändert hat. Im Brasilien ist es üblich, daß die Frau den Nachnamen des Mannes nach der Eheschließung übernimmt, ihr Mädchenname aber behält, so daß sie einen Doppelname führt. Der Mädchenname der Mutter wird dann sozusagen an das Kind "weitergereicht". Nun wollte ich mich erkundigen, ob dies nach den deutschen Regelungen für die Namensführung des Kindes möglich ist, oder ob aufgrund meiner brasilianischen Staatsbürgerschaft auch das brasilianische Namensrecht zur Anwendung kommen kann. Vielen Dank vorab für Ihr Antwort.

von anonym0815 am 24.02.2013, 20:09



Antwort auf: Namensführung des Kindes bei doppelter Staatsbürgschaft

Ihr könnt zwischen deutschem und brasilianischem Namensrecht wählen. Falls ihr bei der Eheschliessung allerdings bereits einen Familiennamen nach deutschem Recht gewählt habt, muss das Kind nach deutschem Recht diesen Nachnamen führen. (Dabei können die Ehepartner ihre Nachnamen durchaus behalten.) Man muss ja bei der deutschen Heirat keinen Familiennamen festlegen, wenn noch kein gemeinsames Kind geboren ist. Das kann sich dann vom brasilianischen Nachnamen unterscheiden, ergo es kann dazu kommen dass zwei Pässe mit unterschiedlichem Nachnamen führen. Bei uns haben die deutschen Behörden den Doppelnamen bei der Ausstellung des deutschen Reisepasses nach ausländischem Recht "anerkannt" - obwohl sie es m.E. nur hätten zur Kenntnis nehmen müssen. Kind hat bei uns also in beiden Pässen den Doppelnamen.

von Pamo am 24.02.2013, 22:27



Antwort auf: Namensführung des Kindes bei doppelter Staatsbürgschaft

Wenn du selber doppelte Staatsbürgerin bist, dann wirst du in Deutschland nur als Deutsche behandelt. Daher weiss ich nicht, ob du auch dann beim Namensrecht wählen kannst wenn dein Kind in Deutschland geboren wird. Mein Kind wurde im Ausland geboren. Da wirst du nochmal bei einem Spezialisten, vielleicht auch beim brasilianischen Konsulat nachfragen müssen.

von Pamo am 24.02.2013, 22:36



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