Hallo. Ich habe eine, vielleicht etwas komische Frage, bezüglich einer Namenserweiterung. Ist es möglich, seinem Kind nachträglich einen zweiten Vornamen zu geben? Rufname und Nachname würden ja bleiben. Kind ist bereits beim Standesamt angemeldet. Falls schwierig, inwiefern? Was für Vorraussetzungen müssen erfüllt sein? Vielen Dank im Vorraus.
von Biene687 am 15.01.2012, 21:09