Guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader,
Mein Enkel 5 J. wurden unehelich geboren. Meine Tochter 25J. bis heute unverheiratet, hat nach der Geburt zugestimmt, dass ihr Sohn den Familiennamen des KV bekommt. Wenige Monate nach der Geburt hat sich meine Tochter von dem KV getrennt. Sie hat von Anfang an das alleinige Sorgerecht. Der KV hat die Auflagen ( Selbsthilfegruppe Alkohol, Drogen und Aggression) des Jugendamtes bis heute nicht erfüllt und sich auch sonst in keinster Weise gekümmert. Es besteht keinerlei Kontakt zu ihm. Nun wird mein Enkel nächste Jahr in die Schule kommen. Die Situation ohne Vater aufzuwachsen ist nicht leicht als Junge, darum möchte meine Tochter den ständigen bevorstehenden Fragen bei Schule, Sportverein, Ärzten usw. warum er anders heißt als seine Mutter entgegen wirken. Außerdem möchte sie Identitätsprobleme ihres Sohne vorbeugen. Nun meine Frage, gibt es eine Möglichkeit den Familiennamen meines Enkel zu ändern in den meiner Tochter, so dass sie beide den gleichen Familiennamen tragen?
Wenn möglich, würde sie dann versuchen eine schriftliche Zustimmung des KV zu bekommen.
Viele Grüße
JordanRa
von
JordanRa
am 29.09.2019, 18:03
Antwort auf:
Namensänderung meines Kindes
Hallo,
so einfach ist es leider nicht.
Selbst dann nicht, wenn er zustimmt.
Die Namensänderungstellt eine Ausnahme von den gesetzlichen Namensbestimmungendar und wird nur durchgeführt, wenn die bestehende Namensführung eine besondereHärte für den/die Betroffenen darstellt und somit ein wichtiger Grund für die Namensänderunggegeben ist, derdie ausnahmsweise Änderung des Familiennamens rechtfertigt. Bsp. wäre ein schwieriger Name wie Radoszcszsykszik oder ein "lächerlicher" Name wie Kloschüssel.
Ich habe solche Fälle schon durchgekriegt, aber es kommt auf den Namen an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2019
Antwort auf:
Namensänderung meines Kindes
Ohne Zustimmung des Vaters schwierig bis unmöglich. Worauf man deine tochter sicherlich auch deutlich hingewiesen hat wie die dem zugestimmt hat.
Davon ab ist das heutzutage keine Seltenheit mehr und je natürlicher ihr damit umgeht desto weniger Probleme wird das Kind sicherlich damit haben.
Aber warum Namensänderung deines Kindes?
von
Felica
am 29.09.2019, 18:46
Antwort auf:
Namensänderung meines Kindes
Wenn sie die zustimmung nicht bekommt, würde ich versuchen, sie ersetzen zu lassen.
Bei einem nichtkümmervater und alleinigem sorgerecht sollte das möglich sein.
Alles gute, ich kann sie/dich verstehen!
Mitglied inaktiv - 29.09.2019, 21:25
Antwort auf:
Namensänderung meines Kindes
Aber warum Namensänderung deines Kindes?
von Felica am 29.09.2019
Ich habe die Überschrift so gewählt, damit andere eventuell auch Hilfe bei dieser Anfrage finden können. Denn es ist sicherlich ungewöhnlich, dass eine Oma diese Frage stellt. Ich mache das stellvertretend für meine Tochter. Alles hat seine Gründe, die hier nicht wichtig sind.
Es ist wohl leider wahr, dass es keine Seltenheit mehr ist, wenn ein Kind einen anderen Familiennamen trägt als der alleinerziehende Elternteil womit es wohnt.
Doch nicht jedes Kind hat einen "Nichtvater".
LG JordenRa
von
JordanRa
am 29.09.2019, 22:14
Antwort auf:
Namensänderung meines Kindes
Da keinerlei Kontakt besteht sind die Chancen gut.
Wenn er zustimmt noch besser, kann aber auch schlafende Hunde wecken, das muss sie bedenken.
Die Zustimmung oder eine Gerichtsentscheidung braucht es auf jeden Fall.
Hängt dann sehr viel am Sachbearbeiter mit Zustimmung.
Ohne eh am Richter, aber der könnte bei der Geschichte urteilen dass es dem Kindeswohl schadet wenn er den Namen nicht ! wechselt.
von
Sternenschnuppe
am 29.09.2019, 23:16