hallo frau bader, ich lebe derzeit in scheidung und werde anfang dezember mein kind bekommen. mein derzeitiger ehemann ist nicht dr vater des kindes. nach der scheidung möchte ich meinen mädchennamen wieder annehmen und möchte, dass mein kind auch diesen erhält. bei der geburt werden wir noch nicht geschieden sein, daher die frage: was muß ich tun, damit mein kind nach der scheidung auch meinen (mädchen-)namen tragen darf. danke schon mal denise
Mitglied inaktiv - 02.10.2004, 21:58