Hallo Frau Bader,
ich habe während der Elternzeit von Kind 1 auf 450 € Basis gearbeitet und während dieser Zeit bekam ich Kind 2. Eher zufällig erfuhr ich, dass man zum Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes die Elternzeit vom ersten Kind unterbrechen kann, sodass man den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschutzgeld für Kind 2 erhält. Dies wusste ich nicht und hat mir leider auch niemand gesagt, dass man das machen kann. Gibt es eine Möglichkeit, das Geld doch noch zu erhalten? Weil mein Arbeitgeber hat zu mir gesagt, dass automatisch die Elternzeit unterbrochen ist, wenn man in dieser Zeit nochmal Nachwuchs bekommt. Gezahlt hat er aber nichts. Wie kann ich berechnen, weiviel Geld das wäre? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
von
melli92!
am 04.02.2018, 11:35
Antwort auf:
Nachträglich den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld erhalten?
Hallo,
das geht nicht automatisch und der Arbeitgeber hat auch nicht die Verpflichtung, Sie darüber zu belehren.
Auch rückwirkend ist da wenig zu machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2018
Antwort auf:
Nachträglich den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld erhalten?
das geht nachträglich natürlich nicht. man muss VORHER schriftlich mit neuem attest die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. ansonsten ist es wie bei dir jetzt parallel gelaufen. das obligt der mutter selber sich um solche formalitäten zu kümmern, das ist nicht die aufgabe des arbeitgebers....automatisch ist leider auch gar nix. du hast jetzt nur die beiträge der kk erhalten, was rechtlich auch so richtig war.
von
mellomania
am 04.02.2018, 12:38
Antwort auf:
Nachträglich den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld erhalten?
vielen dank für die vielen infos. jetzt kenne ich mich aus :)
von
melli92!
am 06.02.2018, 15:25