Hallo Frau Bader,
meine momentane 3-jährige Elternzeit endet mit dem 29.03.06.
Jetzt bin ich wieder Schwanger und der Mutterschutz würde mit dem 08.05.06 beginnen. Gibt es irgend eine gesetzliche Regelung für eine Art "Überbrückung" dieser Zeit in der ich arbeiten müßte ?
Was für Nachteile habe ich bei einer Kündigung meinerseits ?
Aufgrund erheblichen Ärgers während der 1. Schwangerschaft (starkes Rauchen am Arbeitsplatz, AG wollte keinen Urlaub mehr gewähren usw...) habe ich nicht vor mich diesem Streß erneut auszusetzen.
Generell kommt dieser Arbeitsplatz für mich nicht mehr in Frage. Ist es also Sinnvoll ihn für weitere 3 Jahre aufrecht zu erhalten ?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Tanja
Mitglied inaktiv - 15.01.2006, 18:34
Antwort auf:
Nachteile bei Kündigung
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Wenn Sie kündigen haben Sie keine EZ. Das bedeutet, dass Sie keine beitragfsreie KK haben
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2006