Liebe Frau Bader, mein Partner und ich sind nicht verheiratet und erwarten in kürze unseren gemeinsamen Sohn. Mein Problem ist nun das ich unserem Sohn nicht sooo schnell/ gleich nach der Geburt den Nachnamen meines Mannes geben möchte. "(Ich möchte mir sozusagen erst einmal die gemeinsame Entwicklung ansehen - und kann mich auch nicht so leicht von meinem Familiennamen trennen - bzw. den Nachkommen)" Mich würde interessieren ob unser Sohn VORLÄUFIG meinen Namen erhalten kann und nach einiger Zeit ohne Schwierigkeiten den Nachnamen meines Partners bekommen kann!? (Das gemeinsame Sorgerecht werden wir in kürze beantragen) Da wir sicherlich auch in naher Zukunft heiraten werden, würde mich auch interresieren ob zumindest dies (sollte es sonst Schwierigkeiten geben) eine Möglichkeit wäre den Nachnamen meines Partners auf unseren Sohn zu übertragen. Vielen Dank im voraus Svena
Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 16:46