Frage: Nachname

Sehr geehrte Frau Bader, Ist es zwingend so, dass das zweite Kind eines unverheirateten Paares mit Nachnamen so heißt wie das erste? Wenn zB das erste Kind heißt wie der Papa, die Eltern dann bis zum zweiten Kind nicht geheiratet haben, MUSS dann das zweite Kind auch heißen wie der Papa? Danke vorab

von Rebekka786 am 25.01.2018, 18:39



Antwort auf: Nachname

Hallo, nach meinem Wissen tragen beide Kinder den gleichen Nachnamen - und das muss man unterschreiben, wenn man Kind 1 anmeldet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Nachname

Ja so ist es, wenn beide Kinder vom gleichen Vater sind.

von bellis123 am 25.01.2018, 19:15



Antwort auf: Nachname

Kennst du dich damit gut aus, gesetzlich? Da gibt es also keine Ausnahmen?

von Rebekka786 am 25.01.2018, 19:52



Antwort auf: Nachname

Du weißt nicht wer der Vater ist, dann kann das zweite Kind Deinen Namen bekommen ;-) Nein ganz im Ernst, mir ist auch nichts anderes bekannt. Die Geschwister bekommen den gleichen Familiennamen.

Mitglied inaktiv - 25.01.2018, 20:07



Antwort auf: Nachname

Ich gehe Mal davon aus das der Papa das Kind anerkennen wird, vielleicht auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt und somit hat das Kind dann automatisch den gleichen Nachnamen wie das ältere Geschwisterkind. Da gibt es keine Ausnahmen

von misses-cat am 25.01.2018, 20:35



Antwort auf: Nachname

Hallo, bei uns stellte sich die selbe Frage, allerdings hat unsere Standesbeamtin erklärt das 2. Kind nur den selben Nachnamen wie Kind 1 bekommen muss wenn gemeinsame Sorge besteht. Hat nur die Mutter das Sorgerecht bekommt das Kind den Namen der Mutter. Also es geht sehr wohl das 2 Kinder vom selben Vater unterschiedliche Nachnamen tragen. Inwieweit das aber einen Sinn ergibt verstehe ich nicht. LG Lulu

von Lulu2017 am 25.01.2018, 21:02



Antwort auf: Nachname

Im Gegensatz zu Lulu, habe ich es schriftlich vom Standesamt dass Kinder gleicher Eltern immer den selben Nachnamen tragen (müssen) egal welche Sorgerechtskonstellation herrscht. Kind 2 bei uns bekam also den selben Nachnamen wie Kind 1 da dieselben Eltern. Gruss D

von desireekk am 25.01.2018, 23:13



Antwort auf: Nachname

Kannst du mir verraten wo ich den entsprechenden Gesetzestext dazu finde? Unsere Standedbeamtin hat es sogar nachgeschlagen. Ich frage deshalb weil wir alles nochmal machen mussten und das auch dementsprechend gezahlt haben. Ich hab mich auch durch alles gelesen aber konnte nichts finden was bestätigt das das Sorgerecht irrelevant ist.

von Lulu2017 am 25.01.2018, 23:25



Antwort auf: Nachname

Wir wurden bei der Namensgebenung - zu dem Zeitpunkt auch unverheiratet - auch darauf hingewiesen das in der Folge alle unsere gemeinsamen Kinder diesen Namen automatisch bekommen würden. Von Sorgerecht war da keine rede - sind ja auch unterschiedliche Dinge.

Mitglied inaktiv - 26.01.2018, 06:52



Antwort auf: Nachname

Ich war mir auch ganz sicher das es so ist. Aber wie gesagt ich habe nirgends etwas gefunden wo das so geregelt ist. Ich finde immer nur das wenn beide das Sorgerecht haben es so geregelt ist. Bei nur einer sorgeberechtigten Person bekommt das Kind diesen Namen. Genau so wurde das auch auf dem Standesamt erklärt. Wenn es eure Standesbeamten anders gesagt haben muss es ja dafür einen Gesetzestext geben.

von Lulu2017 am 26.01.2018, 08:08



Antwort auf: Nachname

Sorgerecht und Anerkennung (was kein Thema ist, aber auch niemanden was angeht) haben damit, anders als hier in einer Antwort behauptet, nichts zu tun. Aber genau nach der Gesetzeslage und evtl. einem Verweis auf entsprechende Eintragung habe ich ja gefragt, eine allgemeine Frage, wie da die Regelung bzgl. Namensgebung ist, also mal abwarten, was Frau Bader sagt!

von Rebekka786 am 26.01.2018, 09:39



Antwort auf: Nachname

Du musst doch auch keinem sagen wie es bei euch mit Sorgerecht und Anerkennung ist. Aber beides hat schon was mit der Namensvergabe zu tun. Unstrittig ist, dass bei gemeinsamer Sorge alle Kinder den selben Nachnamen tragen. Gesetzestexte gibt es dazu genügend im Internet. Hier der Paragraph ohne gemeinsame Sorge. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1617a Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. (2) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 entsprechend. Hier der mit gemeinsamer Sorge. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder. (2) Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. Absatz 1 gilt entsprechend. Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen. Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden, so erhält das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht übertragen ist. (3) Ist ein Kind nicht im Inland geboren, so überträgt das Gericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht nach Absatz 2 nur dann, wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragt oder die Eintragung des Namens des Kindes in ein deutsches Personenstandsregister oder in ein amtliches deutsches Identitätspapier erforderlich wird.

von Lulu2017 am 26.01.2018, 10:15



Antwort auf: Nachname

Wenn der Vater das zweite Kind auch anerkennt - ja. So wurde es uns damals vom Jugendamt gesagt. Solange das nicht geschehen ist natürlich nicht, dann ist er ja auch nicht der Vater.

von Tini_79 am 26.01.2018, 11:58



Antwort auf: Nachname

soll sonst ein Kind eine Namen eines völlig Fremden bekommen??

von Tini_79 am 26.01.2018, 12:05



Antwort auf: Nachname

Naja klar hat die Annerkung damit was zu tun. Aber kurz und knapp Geschwister haben immer den gleichen Familiennamen!

von misses-cat am 26.01.2018, 13:21



Antwort auf: Nachname

Ja das ist richtig so . Ich hatte gerade erst im Sep. 2017 Vaterschaftsanerkennung und da stand auch drinnen das jedes Kind was wir noch zusammen bekommen den gleichen Nachnamen bekommen muss . Daran würde sich nur etwas ändern wenn wir in der Zeit auf einen anderen Nachnamen Heiraten.

von nociolla am 30.01.2018, 18:28



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