Hallo,
eine Frage: Ich bin seit 1997 verheiratet, und mein Mann und ich haben beide unseren jeweiligen Geburtsnamen behalten, heißen also unterschiedlich. Jetzt bekommen wir ein Kind.
1) Können wir aussuchen, welchen unserer Nachnamen das Kind haben soll?
2) Ist das präjudizierend für weitere Kinder?
3) Geht für das Kind auch ein Doppelname?
4) Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können??
Danke für Info und viele Grüße!
Petra
Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 09:37
Antwort auf:
Nachname des Kindes?
Liebe Petra,
idR wurde damals schon ein Falilienname festhgelegt, der jetzt gilt. Ansonsten entscheidet, wenn es keine Einigung gibt, das Gericht (traurig, dass es sowas gibt).
zu den FRagen:
1.Das kommt darauf an, ob es einen Familiennamen gibt (s.o.)
2. Ja, es gibt für alle Kinder nur einen FAmiliennamen
3.Nein
4.Gericht
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2001
Antwort auf:
Nachname des Kindes?
Ich versuch mal als Laie zu helfen.
Zuerst mal ein Link:
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc38.htm
Grundsätzlich gilt erst mal §1355 BGB (findest Du alle dort)
Und wenn ich noch richtig gesehen habe:
§§ 1616 und 1617 BGB.
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 10:52