Re: Auf welcher Grundlage wird Elterngeld in speziellem Fall berechnet? Noch eine Nachfrage zu dem Fall: ich bin seit 2 Jahren selbstständig als Dozentin und habe daher ein stetiges aber unregelmäßiges Einkommen. Zusätzlich habe ich seit Februar 2014 eine halbe Stelle angetreten, im Angestelltenverhätnis, sozialversicherungspflichtig. Dort Arbeite ich als Verwaltungskraft. : In meinem Fall lagen im abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ja nur Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit vor. Heißt dass, die Einnahmen aus der nichtselbststänigen Tätigkeit (die ich erst Anfang diesen Jahres aufgenommen habe) werden überhaupt nicht einbezogen??? Obwohl ich bis zur Geburt des Kindes 8 Monate lang Nichtselbstständig tätig bin? Gilt das sogar wenn ich meine Selbstständigkeit weit vor der Geburt aufgeben würde??? Danke für eine Antwort! Jasmine T.
von JasmineT am 30.04.2014, 20:29