Sehr geehrte Frau Bader, ist die Weitergabe meines letzten Steuerbescheides auch zwingend für die Berechnung des Betreuungsunterhaltes? Da er Einkommen aus Vermietung hat, ist es bei seinen Auskünften ja nötig. Ich habe keine weiteren Einkünfte außer der aus meinem Arbeitsverhältnis. Danke für die geduldige Beantwortung meiner Fragen! Freundliche Grüße
von kleinerelch am 20.04.2020, 16:45