Hallo,ich habe eine Frage,ich bin im Januar 2002 fertig mit meinem 2 jährigen Erziehungsurlaub.Ich weiss von meinem Arbeitgeber,das ich dann gleich meine Kündigung bekommen werde.
habe ich dann eigentlich anspruch auf Arbeitslosengeld und wie wird das denn berechnet?
Wird der Erziehungsurlaub als Einkommen gerechnet oder das gehalt davor.
Ich habe während meiner Schwnagerschaft krankengeld bezogen,wird das auch mit angerechnet?
Oder muss ich gar erst 3 Monate arbeiten,um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu bekommen.
ich danke schon jetzt für die ausführliche Anwtort.
MFG Linda
Mitglied inaktiv - 28.09.2001, 09:31
Antwort auf:
Nach erziehungsurlaub
Liebe Linda,
Ja, wenn Sie in dem Betrieb mehr als 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Problematisch ist, dass Sie nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld.
Das Arbeitslosengeld beträgt bei Ihnen 65 % des Gehaltes, hierbei werden aber vom Arbeitsamt Pauschalen gebildet, die sich jedes Jahr ändern, außerdem spielt die Lohnsteuerklasse eine Rolle (hieraus werden sogen. Leistungsgruppen gebildet)-ganz genau kann das deshalb nur das Arbeitsamt ausrechnen.
Wenn für Ihr Kind das neue Gesetz gilt, können Sie parallel Erziehungsgeld beziehen. Dann ist zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage 30 Std/Wo. sein muss.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2001